Kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie verpflichtete der österreichische Gesetzgeber ab April 2020 die Banken für die Dauer von zehn Monaten zu einer Stundung der Kreditraten, wenn Kunden in Schwierigkeiten geraten waren. Unklar war, ob bei der im zweiten Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zum Kreditmoratorium formulierten Maßnahme die Banken während der Stundung Sollzinsen verrechnen dürfen. Nein, sagten der Oberste Gerichtshof (OGH) und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) später. Alle Kreditinstitute erklärten sich daraufhin zur Rückerstattung bereit – bis auf die Volksbanken.

Diese machten nun den Schritt. Nach Verhandlungen mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) hätten sich die Volksbanken bereit erklärt, die verrechneten Sollzinsen für den Stundungszeitraum des Covid-19-Kreditmoratoriums zu refundieren, wie es in einer Aussendung des Vereins heißt. Betroffene Kreditnehmer können bis 31. Dezember 2023 einen Antrag über ihre Kundenbetreuung oder online über die Website der Banken unter den Rubriken "Private" und "Finanzieren" stellen.

Mehrere Tausend Euro möglich
Antragsberechtigt sind Kreditnehmer, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Jänner 2021 die gesetzliche Stundung in Anspruch genommen haben und dabei Sollzinsen bezahlen mussten. Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen hängt von der Ratenhöhe und dem Sollzinssatz ab und kann laut Erfahrungen des VKI einige Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen. (eml)