Im Regierungsprogramm versprechen die türkis-grünen Koalitionspartner die Einführung einer Pensions-App. Auf dieser hätte jeder Bürger sehen sollen, wie viel er aus den drei Säulen (staatlich, betrieblich, privat) tatsächlich bekommt. Außerdem wäre über die App eine individuelle Steuerung der Pensionsrisiken geplant gewesen – wie genau, ließen die Politiker offen. Wie sich nun zeigt, kam die App ohnehin nie über die Idee hinaus. Sie wird in dieser Legislaturperiode – und wohl auch in den darauffolgenden Jahren – nicht mehr realisiert werden, wie die Redaktion erfuhr.

Ein Sprecher des Finanzministeriums (BMF) verwies auf Komplexitäten in der Umsetzung. "Voranalysen" hätten gezeigt, "wie wichtig eine präzise Vorbereitung einer solchen App ist", so der Sprecher. Die Industrie – etwa Versicherungen und Pensionskassen – hatten bereits mit Vorarbeiten zu der App begonnen. Bei der FMA-Konferenz im Oktober hatten Vertreter auf Nachfrage betont, dass die Arbeiten auf Eis liegen. 

EU-Vorschlag
Der Sprecher des Finanzministeriums verwies darauf, dass eine sofortige Einführung der App auch die Gefahr von Doppelgleisigkeiten mit sich gebracht hätte: Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Finanzdatenzugang veröffentlicht. Darin enthalten ist nicht nur der Zugang zu Kontodaten, sondern auch zu Investitionen und Rentenansprüchen. "Vor Weiterführung der Arbeiten zu einer Pensions-App sollen die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene abgewartet werden", so der Sprecher.

Unter diesen Voraussetzungen ist klar, dass die Österreicher auch in den kommenden Jahren noch keine Pensions-App bekommen werden. Die Verordnung, die erst als Vorschlag existiert, soll 18 beziehungsweise 24 Monate nach Inkrafttreten gültig werden. Die nunmehrige Regierung muss sich 2024 Neuwahlen stellen.

Pensionskassengesetz soll geändert werden
Bewegung gibt es hingegen bei dem ebenfalls im Regierungsprogramm vorgeschlagenen Rahmen für einen Generalpensionskassenvertrag – also der Möglichkeit für alle, eine Abfertigung aus einer Vorsorgekasse in eine Pensionskasse zu übertragen, um die eigene Vorsorge zu verbessern. "Die mögliche Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit analysiert, die Fachexpertinnen und Fachexperten des Finanzministeriums prüfen aktuell mögliche Umsetzungsvarianten", so der Sprecher des BMF. Zeitlich ließ er den Rahmen jedoch offen. (eml)