Der VSV hat eine Sammelaktion zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren gestartet. VSV-Rechtsanwalt Robert Haupt habe in den vergangenen Tagen "drei kleinere Sammelklagen" gegen Bawag und Unicredit Bank Austria eingebracht. Es seien bis jetzt 600 Anmeldungen eingegangen, heißt es in einer Aussendung.

Basis der Rückforderungsaktion ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der unlängst in einer Verbandsklage gegen ein Fitness-Center entschied, dass Nebengebühren dann gröblich benachteiligend und unwirksam sind, "wenn der Gebühr keine eigenständige Leistung gegenübersteht, sondern entweder gesetzliche Verpflichtungen rund um den Vertragsabschluss (z.B. Bonitätsprüfung) erfüllt oder Leistungen extra bepreist werden, die für die Abwicklung des Vertrages sowieso notwendig sind", heißt es beim VSV. Nach Ansicht von Peter Kolba, Chefjurist des VSV, kann dieses Urteil auch auf Kreditbearbeitungsgebühren umgelegt werden.

Bawag: "Gebühren sind zulässig"
Kolba nennt ein dem Verein vorliegende Beispiel eines Kreditvertrags über 660.000 Euro, bei dem die Gebühr 20.000 Euro ausmacht. Zu viel aus Sicht von Kolba, der keine der Höhe des Betrags entsprechende Gegenleistung sieht. Die Sammelaktion erfasst laufende oder abbezahlte Verbraucherkredite (Konsum- und Hypothekarkredite). Der VSV kooperiert mit einem Prozessfinanzierer, der das Klagsrisiko übernimmt und bei Erfolg 35 Prozent Provision erhält. Rechtschutzversicherungen würden in der Regel eine "Bauherrn-Ausschluss-Klausel" beinhalten, die nicht nur die Deckung bei Krediten für einen Hausbau exkludiert, sondern auch jene für den Immobilienkauf.

Bei der Bawag ging ein Sprecher nicht auf Details zum Fitnessstudio-Urteil ein. Er meinte aber "nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sind Kreditbearbeitungsgebühren zulässig. Wir sind zuversichtlich, dass die bisherige Judikatur des OGH bestätigt wird." Ähnlich lautet die Antwort eines Sprechers der Bank Austria: "Der OGH hat im Jahre 2016 die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren bestätigt, daher erachten wir die OGH-Entscheidung zu Nebengebühren bei Fitnessstudios im Fall von Kreditbearbeitungsgebühren als nicht anwendbar."

In den vergangenen Tagen lancierten Konsumentenvertreter bereits ähnliche Aktionen. In einem Fall ging es um Bestandsprovisionen im anderen Fall um Kosten bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, wobei sich die Versicherer überrascht zeigten von der erneuten Sammelaktion in dem bereits seit langem von Verbrauchervertretern bearbeiteten Gebiet. (eml)