Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen einen ehemaligen Fondsmanager der Union Investment sowie einen früheren Banker von Hauck & Aufhäuser wegen Insiderhandels aufgehoben. Dies teilte das Gericht mit. Grund seien Verfahrensfehler. Der frühere Portfoliomanager war zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe in Höhe von rund 45 Millionen Euro verurteilt worden, sein Komplize zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie einer Buße von mehr als drei Millionen Euro zusammen mit der sein Vermögen verwaltenden Gesellschaft als Einziehungsbeteiligte, die nicht näher benannt wurde. Die Parteien waren in Revision gegangen.

Der Fall war Ende August 2020 ins Rollen gekommen, nachdem die Finanzaufsicht Bafin Anzeige bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft erstattet hatte. Die Ermittler warfen dem Ex-Portfoliomanager vor, über private Depots außerhalb der Systeme der Fondsgesellschaft in 55 Fällen illegale Insidergeschäfte abgewickelt zu haben. Er soll sein Wissen über bevorstehende Aktiengeschäfte der von ihm betreuten Fonds ausgenutzt haben. Union Investment stellte den Mitarbeiter daraufhin zunächst frei.

Bruttoprinzip beschert bittere Buße
Der ehemalige Manager, der milliardenschwere Fonds des genossenschaftlichen Anbieters lenkte, und sein Komplize hatten zu Beginn des Prozesses im September 2021 vor dem Landgericht Frankfurt ein Geständnis abgelegt. Gegen ihre Verurteilungen waren die Beschuldigten jedoch in Revision gegangen. Ein Grund waren die immens hohen Geldstrafen.

Aufgrund der hohen Beträge wohnt dem Fall auch eine besondere Dimension inne: Das Frankfurter Landgericht legte die Strafen auf Basis des relativ neuen Einziehungsrechts fest. Dabei gilt das sogenannte Bruttoprinzip. Im Falle des früheren Fondsmanagers führte das dazu, dass die Strafe sich an dem Einsatz der Insidergeschäfte in Höhe von 45 Millionen Euro bemaß. Tatsächlich hatte der Ex-Manager nur 8,3 Millionen Euro Gewinn gemacht. Beim Ex-Banker war es bei einem Umsatz von 3,4 Millionen Euro ein Gewinn von 334.000 Euro gewesen.

Dokumente nicht formell einbezogen
Der Richter am Landgericht hatte damals selber durchblicken lassen, dass die Summe zu hoch und die Regelung nicht im Sinne des Erfinders sei. Wegen der Millionenstrafe käme der Hauptbeschuldigte wohl nie mehr auf einen grünen Zweig, die Resozialisierung sei damit verbaut. Eine grundsätzliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof sei sinnvoll. Dieser hob die Urteile aber nun wegen eines Verfahrensfehlers auf. Eine Liste der Aktiengeschäfte der Fonds sowie des privaten Derivatehandels der Angeklagten hätte förmlich einbezogen und verlesen werden müssen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. (ert)