Sind Strafzinsen an Kreditnehmer zu zahlen, oder nicht? In der Frage müssen sich Banken aktuell in mehreren Fällen vor Gericht verantworten. Kürzlich hat nun das Wiener Handelsgericht bereits zum dritten Mal entschieden, dass eine Bank negative Zinsen an einen Kreditkunden weitergeben muss.

Im aktuellen Fall verlor die Generali Bank in zweiter Instanz vor dem Handelsgericht im Streit gegen einen Kreditkunden, berichtet das Wochenmagazin "News". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug.

Die Bank hatte bei einem Kredit mit variablem Zinssatz auf Basis der Referenzzinssätze Euribor beziehungsweise Libor diese Referenzwerte mit null angesetzt, obwohl sie eigentlich negativ waren. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien noch im Sinne der Generali Bank entschieden.

OGH-Entscheidung in den kommenden Wochen erwartet
Das Handelsgericht Wien habe die ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof zugelassen, da es dazu noch keine höchstgerichtliche Judikatur gebe und es für eine große Anzahl von Kreditnehmern und Kreditgebern bedeutend sei, heißt es in dem Bericht. Erst im September des Vorjahres hat das Handelsgericht Wien – als erstes Berufungsgericht – in einem Urteil gegen die Bank Austria entschieden, dass Negativzinsen, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, gutzuschreiben sind. Der Fall liegt derzeit beim OGH.

Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer, geht dem Bericht zufolge davon aus, dass bereits in den kommenden zwei bis vier Wochen eine OGH-Entscheidung fallen könnte. (gp)