Nervöse Versicherer, Vermittler und Finanzberater: Bis zu den Europawahlen im kommenden Jahr wollen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Lösung im Streit um die Kleinanlegerstrategie finden. Die Widerstände gegen das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vorgeschlagene Konzept sind massiv. Zu Recht, hat das Centrum für Europäische Politik (CEP) in einer Studie festgestellt. Der Untersuchung zufolge verstoßen einige der Kommissionsvorschläge sogar gegen ordnungspolitische Grundsätze.

"Sobald der Streit beigelegt ist und die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten, müssen sie die Mitgliedstaaten binnen zwölf Monaten umsetzen und weitere sechs Monate später anwenden. Hoffentlich wird es in der zurzeit diskutierten Form nie dazu kommen", warnt CEP-Finanzexperte Philipp Eckhardt, der die Studie verfasst hat.

Verzerrter Wettbewerb
Laut Eckhardt enthalten die Kommissionsvorschläge viel Schatten und wenig Licht. Positiv sei, dass die Kommission auf ein generelles Provisionsverbot verzichten will. Aber auch partielle Provisionsverbote seien abzulehnen. "Sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell", so Eckhardt. Zudem fokussierten sie auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen. Nicht zuletzt bergen sie dem CEP-Experten zufolge die Gefahr, dass bestimmte Gruppen von Kleinanlegern auf den Erwerb von Anlageprodukten gänzlich verzichten.

Auch viele weitere Maßnahmen seien "aus ordnungspolitischer Sicht mehr als fragwürdig", konstatiert Eckhardt. Nach seiner Überzeugung ist der vorgesehene verschärfte Best-Interest-Test unlogisch, bevormundend, zu kostenfokussiert, wettbewerbsverzerrend und einseitig. Der Test soll Finanzberater dazu verpflichten, bei einem Produkt, das für einen Kunden geeignet ist, immer kostengünstigere Alternativen zu berücksichtigen. Zudem sollen sie erklären müssen, warum sie ein bestimmtes Finanzprodukt empfehlen.

Nahe an der staatlichen Kostenkontrolle
Hart in die Kritik geht Studienautor Eckhardt auch mit den Maßnahmen zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses von Anlageprodukten. Diese kämen einer staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe, findet er. "Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung einer Marktwirtschaft hat in der wettbewerbsintensiven Finanz- und Versicherungsbranche nichts zu suchen", sagt der Experte. (am)