In dem seit Längerem laufenden Rechtsstreit um fondsgebundene Lebensversicherungen mit Teilauszahlungsmöglichkeit hat nun die Generali ein brisantes Einzelverfahren bereinigt. Sie hat einen Kunden ausgezahlt, der seinen Vermittler gerichtlich belangt hatte. Die Klage gegen den Vermittler wird damit fallengelassen.

Eigentümlich sind die Umstände, unter denen es zur Klage kam. Es habe sich um einen Versicherungsmakler gehandelt, der in der "ORF"-Sendung "Bürgeranwalt" aufgetreten war und dort signalisiert hat, die Kundenkritik nachvollziehen zu können, wie Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) gegenüber der Redaktion erklärte. Der VSV hat die Klage unterstützt. Nach Kolbas Sicht hätten Vermittler und Versicherung die Kunden getäuscht.

Beim VSV ortet man in den Lebensversicherungen mit zwischenzeitigen Teilentnahmen eine "Fehlkonstruktion". Denn gleichzeitig zu den Auszahlungsmöglichkeiten im Sechsjahresrhythmus werde ein langfristiger Vermögensaufbau versprochen. Beides gemeinsam sei aber – wenn noch die Provisionen abgezogen werden – nicht möglich.

Flexibilität
Die Generali hingegen betont, dass das Produkt für Kunden mit zwischenzeitigem Kapitalbedarf Flexibilität biete. Versicherungsnehmer seien keineswegs verpflichtet, eine Teilauszahlung in Anspruch zu nehmen. "Das Angebot und die Flexibilität von Teilauszahlungen im Bedarfsfall werden von den Kunden jedoch sehr geschätzt", betont eine Sprecherin.

Bekannt ist, dass in Österreich ein großer Teil der Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst wird, weil die Besitzer Geld brauchen. Die Kündigung zu Rückkaufswerten ist oft ein Verlustgeschäft, insbesondere wenn die Vertragslaufzeit erst kurz ist. Teilauszahlungen sind auch dazu gedacht, dass nicht der gesamte Vertrag gekündigt werden muss.

Verfahren laufen
In den Vertragsunterlagen würden die Kunden auf die finanziellen Auswirkungen einer Teilauszahlung ausdrücklich hingewiesen, so die Sprecherin. Sie hält fest: "Dieses Produkt ist an die Finanzmarktaufsicht gemeldet und entspricht selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben." Die unterschiedliche Rechtsmeinung des VSV zum Thema flexible Teilauszahlungsoptionen sei bereits Gegenstand zweier gerichtlicher Verfahren. Aktuell liege jedoch keine rechtskräftige Entscheidung vor.

Beim VSV läuft momentan eine Sammelaktion, in der nach Eigenangaben rund weitere 500 Kunden Geld zurückfordern. Die Forderungen richten sich an die Versicherung. Der nun abgeschlossene Fall gegen den Vermittler sei eine Ausnahme gewesen. Kolba mutmaßt, die Versicherung habe sich geeinigt, um der Bestellung eines Gutachters im Herbst zuvorzukommen. Bei der Generali äußert man sich nicht zu dem Fall und den geäußerten Vermutungen. Man werde den Ausgang der offenen Verfahren abwarten, so die Generali-Sprecherin. (eml)