Private Steuerzahler können sich 2024 über einige Steuererleichterungen freuen. Über die (partielle) Ausschaltung der kalten Progression berichtete die Redaktion bereits. Hier gibt es Details: Während grundsätzlich seit dem Vorjahr bei den Steuerstufen eine automatische Anpassung zu zwei Drittel der Inflation gilt, wird der Eingangssteuersatz stärker angehoben. Er steigt um 9,6 Prozent. Was bedeutet, dass Steuern heuer erst ab einem Einkommen von 12.816 Euro bezahlt werden (2023 lag die Schwelle bei 11.693 Euro). Die neuen Tarifstufen sind in der folgenden Grafik zu sehen.

Quelle: BMF

Zur Gänze an die zugrundeliegende Inflationsrate, die das Finanzministerium (BMF) mit 9,9 Prozent anlegt, werden hingegen die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge) angepasst. Dasselbe gilt laut BMF für die Familienbeihilfe.

Alter des KindesFamilienbeihilfe pro Monat, 20242023
ab Geburt132,30 Euro120,60 Euro
ab 3 Jahren141,50 Euro129,00 Euro
ab 10 Jahren164,20 Euro149,70 Euro
ab 19 Jahren191,60 Euro174,70 Euro

Quelle: BMF

Arbeitgeber können ab heuer außerdem einen doppelt so hohen steuerbefreiten Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren. Dieser erhöht sich von 1.000 auf 2.000 Euro. Arbeitnehmer mit geringerem oder gar keinem Einkommen erhalten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ab 2024 einen Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind (statt bisher 550 Euro).

Letzte Schritte der "öko-sozialen Steuerreform"
Finalisiert wird heuer die durch die "öko-soziale Steuerreform" eingeleitete Senkung der Lohnsteuer. 2024 sinkt der Tarif in der dritten Stufe von 41 auf 40 Prozent. Insgesamt wurden die Lohnsteuersätze seit 2021 in den Stufen zwei und drei schrittweise von damals 35 und 42 Prozent auf nunmehr 30 und 40 Prozent reduziert. Auch der Steuersatz für Unternehmen, der 2022 noch 25 Prozent und 2023 24 Prozent betrug, wird heuer auf das von der Reform geplante Niveau abgesenkt: Die Körperschaftsteuer (KÖSt) liegt ab 2024 bei 23 Prozent.

Überstunden werden günstiger: Die ersten 18 Überstundenzuschläge im Monat sind bis zu 200 Euro steuerfrei (dies gilt zeitlich befristet für zwei Jahre). Dauerhaft wird der monatliche Freibetrag von Überstundenzulagen von 86 auf 120 Euro angehoben. Für Selbstständige erhöht sich der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag von 30.000 auf 33.000 Euro.  

Neue Möglichkeiten der Absetzbarkeit eröffnen sich ab 2024 für alle, die an Vereine wie den lokalen Fußballverein spenden wollen. Seit Jahresbeginn kann grundsätzlich jeder gemeinnützige Verein und jede Körperschaft, die gewisse formale Kriterien erfüllt, in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen werden und damit vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid bekommen. Insbesondere bedeutet das für Sportvereine und Kunst- oder Kultureinrichtungen Erleichterungen, weil es hier sehr enge Grenzen gab.

Erstmals globale Mindeststeuer
Wenig Beachtung fand bis jetzt ein Schritt, der zwar den Bürgern keine direkten Einsparungen bringt, der aber im großen Bild die Steuergerechtigkeit erhöhen soll. Seit Beginn 2024 gilt in Österreich die globale Mindeststeuer, die dazu gedacht ist, die Steuertricks globaler Konzerne zu begrenzen. Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz müssen auf das lokale Einkommen 15 Prozent zahlen.

Dies soll gegen die steuerschonende Gewinnverlagerung insbesondere der großen IT-Konzerne und ihrer diversen Unternehmenseinheiten wirken. Im Hintergrund steht eine Einigung von 138 Staaten im Rahmen der OECD beziehungsweise der G20-Länder, die in Europa wiederum in eine EU-Richtlinie und in Österreich in das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) mündete. Betroffen sind laut Wirtschaftskammer rund 6.500 Geschäftseinheiten (Töchter und Betriebsstätten) und etwa 120 Unternehmensgruppen mit Sitz in Österreich. (eml)