Die europäischen Behörden für Bankenaufsicht (EBA), für Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) und für Versicherungsaufsicht (EIOPA) arbeiten mit Hochdruck an einer Überarbeitung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips). Deren Kern sind die Angaben zum dreiseitigen Kundeninformationsblatt, dem Priips-Basisinformationsblatt (Priips-BIB).

Die drei Behörden, die zusammen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) bilden, haben daher vergangene Woche ein Konsultationspapier veröffentlicht. Verbände haben bis zum 6. Dezember Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen – also nicht einmal einen Monat. Die ESAs wiederum wollen ihren Bericht im ersten Quartal 2019 vorlegen.

Die Konsultation wird damit begründet, dass die Verordnung für Ende 2018 eine Evaluierung der Regeln vorsieht. Die EU-Kommission plant allerdings, die Überprüfung um ein Jahr zu verschieben, da die Priips-Verordnung selbst ebenfalls erst zwölf Monate (Anfang 2018) in Kraft getreten ist.

Ausnahmefrist endet bald
Ein anderer wichtiger Punkt sind die bislang geltenden Ausnahmeregelungen für die Produktinformationsblätter von UCITS-Fonds. Im Moment fallen diese nicht unter das Priips-Regime, die Ausnahmeregelung läuft aber Ende 2019 aus.

Daher muss die Priips-Verordnung in einigen Punkten auch derart umformuliert werden, dass sie dann ebenso für Fonds gilt. Allerdings drängen einflussreiche Kräfte im Europäischen Parlament darauf, die Ausnahmefrist für Fonds noch um zwei oder drei Jahre zu verlängern. Und schließlich haben viele Verbände massive Kritik an der Verordnung geübt, vor allem wegen der teils widersprüchlichen Berechnungsmethoden und realitätsfernen Performanceszenarien und den Kostenausweisen (FONDS professionell ONLINE berichtete).

UCITS-Fonds müssen berücksichtigt werden
Das Papier enthält drei große Kapitel: Bei den Vorschlägen zu Änderungen der Performance-Berechnungen möchten die ESAs durchsetzen, dass auch die Wertentwicklungen aus der Vergangenheit genannt werden sollen. Die Behörden begründen das damit, dass Performances der Vergangenheit durchaus einen Hinweis auf das Verhalten eines Produktes in den aktuellen Märkten geben könnte. Hinzu komme: Die aktuellen Berechnungsweisen basieren ohnehin auf Daten der Vergangenheit. Ein weiterer Grund für diesen Vorschlag ist schon fast kurios: Die drei Behörden haben selbst eingestanden, dass in der Kürze der Zeit keine umfassenden Änderungen bei den Performance-Szenarien möglich sind.

Ein weiteres umfassendes Kapitel in dem 48 Seiten starken Papier befasst sich mit den Änderungen, die wegen der Einbeziehung der UCITS-Fonds nötig wären. Dazu gehört natürlich eine Anpassung des UCITS-KIDs an das Priips-BIB. Da UCITS-Fonds bereits Vergangenheitsentwicklungen berücksichtigen, könnten nach Meinung der ESAs die Artikel 15 bis 19 der "Kommissions-Verordnung 583/2010" zu den UCITS-Fonds übernommen werden.  Der dritte Abschnitt behandelt Punkte wie die Berechnung des Risikoindikators auch für Produkte, die vorzeitig enden können, sowie der Darstellung der Performance-Fees.

Deutscher Fondsverband geht mit Vorschlag hart ins Gericht
Der deutsche Fondsverband hat bereits reagiert: "Mit den Vorschlägen der ESAs lassen sich die Mängel der Priips-Informationen nicht beheben, weil die beiden strittigsten Probleme ungelöst bleiben", kritisiert der Verband. So sage das Papier überhaupt nichts zu der vielfach kritisierten Berechnungsmethode für Transaktionskosten. Auch die Szenarien zur Wertentwicklung sollen unverändert bleiben, obwohl die Berechnung mit Vergangenheitsdaten laut BVI zu missverständlichen Ergebnissen führt.

Die Ergänzung durch Angaben zur vergangenen Wertentwicklung, die den ESAs vorschwebt, würde die Aussagen der Szenarien nur verstärken. "Sie taugt somit nicht als Abhilfe für ein Produktinformationsblatt, das 50 Millionen Privatanlegern in der EU als Grundlage für die Anlageentscheidung dienen soll. Selbst die ESAs räumen ein, dass die von der EU-Kommission vorgegebene Frist zu kurz ist, um neue Ansätze für die komplexen Berechnungsmethoden zu entwickeln." 

Starttermin unbedingt verschieben
Der BVI plädiert deshalb weiterhin dringend dafür, den für Januar 2020 vorgesehenen Starttermin für das Priips-BIB auf Januar 2022 zu verschieben. Nur so lasse sich verhindern, dass Anleger in gut einem Jahr anstelle der bewährten Wesentlichen Anlegerinformationen ein mangelhaftes Priips-BIB bekommen. (jb)