Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat mehrfach davor gewarnt, dass hochspekulative Finanzinstrumente an Privatanleger verkauft werden (FONDS professionell ONLINE berichtete). Nun erwägt die Behörde sehr konkret, den Handel mit CFDs, Rolling Spot Forex oder mit Binären Optionen einzuschränken oder zu verbieten. Die bisherigen Warnungen hätten nichts genutzt, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der ESMA.

Bei Differenzkontrakten (CFDs), Rolling Spot Forex oder Binären Optionen (Binary Options) können Privatanleger mit minimalen Einsätzen viel Geld gewinnen – aber auch verlieren. Diese Instrumente haben ihrem Aufbau nach eher etwas mit Glücksspiel als mit Anlageentscheidungen zu tun. Sie haben etwa durch Werbung auf Trading-Webseiten viel Aufmerksamkeit von Anlegern auf sich gezogen. Außerdem schießen gerade im Bereich der Binären Optionen Roboter-Anwendungen aus dem Boden, die suggerieren, mittels automatisierter Anwendung könnten auch unerfahrene Trader Gewinne erzielen.

Eine besonders geballte Form von Risiko entwickelt sich außerdem dort, wo die ohnehin hochspekulativen CFDs genutzt werden, um Wetten auf die Kursentwicklung von Kryptowährungen einzugehen. Die britische Aufsichtsbehörde hatte vor diesem Trend vor einigen Tagen gewarnt. Nach der Ankündigung der ESMA reagierten die Aktien der Handelshäuser am Montag mit Kurseinbrüchen. Die Kurse der börsenotierten Tradingunternehmen IG Group, CMC Markets und Plus500 sackten zeitweise um fast ein Fünftel ab.

Finanzmarktrichtlinie ermöglicht Produktintervention
Das Rüstzeug für die Einschränkungen erhält die Behörde mit neuen Regeln. Die ESMA prüft im Zuge der mit im Januar 2018 in Kraft tretenden Verordnung für Finanzinstrumente (Mifir), wie sie den Vertrieb diese Produkte einschränkt. Die Mifir-Verordnung gibt der ESMA in Artikel 40 die Befugnis, zum Schutz der Anleger EU-weit Vertriebsbeschränkungen und Verbote für besonders riskante und gefährliche Anlageprodukte zu verhängen. Allerdings laufen solche Produktinterventionen spätestens nach drei Monaten automatisch aus, außer die ESMA begründet und beschließt die Einschränkung erneut.


In der Bildstrecke oben lesen Sie die Beschreibung der österreichischen Aufsicht FMA zu den einzelnen Derivaten, die den Aufsehern ein Dorn im Auge sind.


Konkret sollen Vermarktung, Vertrieb und Verkauf für finanzielle Differenzgeschäfte CFDs einschließlich Rolling Spot Forex und Binäre Optionen an Kleinanleger eingeschränkt werden; für Binäre Optionen wird ein Komplettverbot angedacht. Das berichtet die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hatte bereits im August den Vertrieb von Differenzkontrakten mit Nachschusspflicht der Anleger verboten (FONDS professionell ONLINE berichtete). (eml)

So sehen die Überlegungen der ESMA aus:

  • Beschränkungen des Hebels ("Leverage") bei der Eröffnung einer Position, und zwar zwischen 30:1 und 5:1, je nach der Volatilität des zugrunde liegenden Wertpapiers/Vermögenswertes
  • Eine automatische Schließung der Position, wenn die Marge bis zu einem vordefinierten Prozentsatz fällt ("Margin Close-out Rule")
  • Den Ausschluss von Nachschussverpflichtungen, um Verluste für Anleger fix zu begrenzen ("Negative Balance Protection");
  • Beschränkungen im Anreizsystem für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger
  • Eine verpflichtende standardisierte Risikowarnung