Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betont in ihrem soeben veröffentlichten Geldwäschebericht, dass die österreichischen Finanzunternehmen bei der Prävention einen hohen Standard erfüllen. In etlichen Fällen gab es jedoch Verbesserungsbedarf.

Im Jahr 2022 hat die Behörde 165 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 49 Vor-Ort-Maßnahmen gesetzt, die in 117 Verwaltungsstrafverfahren mündeten. Unter die Verwaltungsstrafverfahren fallen auch solche, bei denen im Rahmen der Einsicht bei Unternehmen schlussendlich auch gegen Personen vorgegangen wurde. In einem solchen Fall hatte es eine verantwortliche Person unterlassen, die betroffenen Geschäftsbeziehungen in die Risikoklasse "hoch" umzustufen sowie eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu erstatten. Es wurde eine Strafe von 100.000 Euro verhängt.

Viele Ermahnungen, weniger Verfahren
Darüber hinaus gab es vier Maßnahmenverfahren zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes. Verstöße stellt die FMA im Laufe eines Berichtsjahres naturgemäß in weit höherer Frequenz fest, wie es heißt. In der Regel sorgen die Unternehmen jedoch sofort dafür, dass unmittelbar der Sollzustand hergestellt wird – nur selten war wegen Art und Umfang der Kritikpunkte ein gesondertes behördliches Verfahren nötig.

Erfreut zeigte sich die FMA in ihrem Bericht über einen "signifikanten Rückgang" bei den besonders risikogeneigten Geschäftsbeziehungen etwa mit Offshore-Zentren und Hoch-Risiko-Staaten sowie im Korrespondenzbankgeschäft. Außerdem werden sogenannte Back-to-Back-Geschäfte kaum noch getätigt, wie es heißt. Bei diesen "Treuhandkrediten" vergibt ein Treugeber Geld über die Bank aber auf seine Rechnung an Dritte. Den Rückgang dieser Geschäftstätigkeiten führt die FMA auf ihre Aufsichtsschwerpunkte der vergangenen Jahre zurück.

Weniger Geschäfte mit Trusts
Überdies nehmen Geschäfte mit Trusts, Stiftungen oder ähnlicher vertraglicher Vereinbarungen ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen sind für die Aufseher und Ermittler oft eine Herausforderung, weil sie die Verschleierung des wahren wirtschaftlichen Eigentümers erleichtern können.

Weiter bestehende Problemzonen in der laufenden Aufsicht gibt es laut FMA hingegen bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Insbesondere werden hier die Felder "kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen", "Überprüfung der Mittelherkunft", "regelmäßige Aktualisierung der Angaben der Kunden" sowie ordnungsgemäße "Überprüfung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung" genannt.

Besonders herausfordernd sei die Überwachung der "Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen", die sogenannten VASPs (Virtual Asset Service Providers). Diese wurden in Österreich ab 2020 vom Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) erfasst. Es habe eine signifikante Zahl an Registrierungsablehnungen, -entziehungen und -zurücklegungen gegeben, so die Behörde in einer Aussendung. Die FMA sah sich deshalb veranlasst, im Jahr 2022 ein eigenes Rundschreiben zu den Anforderungen an VASPs zu veröffentlichen. (eml)