Mit Beginn 2025 will die FMA ein Portal freischalten, über das Kapitalmarktprospekte vollelektronisch eingereicht und gebilligt werden sollen. Das teilt die Behörde in einer Aussendung mit.

Geregelt werden die Bedingungen dafür in der am Donnerstag (23.5.) erlassenen "Secure Electronic Prospectus Portal – Verordnung" ("Sepp-VO"). Die Verordnung legt die technischen Aspekte fest, die erfüllt werden müssen, damit ein elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem Einreicher und dem Emittenten zugerechnet werden kann, wie es heißt.

Über das "Sepp-Portal" können Einreicher die Identität mittels E-ID elektronisch nachweisen und den Prospekt digital authentifizieren. Das ist auch in Vertretung des Emittenten möglich. Nach der Prüfung kann die FMA dem Emittenten die Unterlagen samt Billigungsvermerk ohne Medienbruch zur Veröffentlichung und der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) zur elektronischen Hinterlegung übermitteln. Die technische Lösung entspreche dem harmonisierten EU-Rechtsrahmen (Verordnung (EU) Nr. 910/2014); die Kapitalmarktprospekte stehen somit im gesamten europäischen Binnenmarkt zur Verfügung.

Auch Incoming-Plattform und Beschwerdekanal neu
Damit wird ein weiterer Kontaktweg mit der Behörde neu aufgestellt. Kürzlich sei die FMA-Incoming-Plattform, die Meldeplattform für beaufsichtigte Unternehmen, erneuert worden, wie die Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller betonen. Auch den Kontakt mit Konsumenten habe die Behörde unlängst überarbeitet. Verbraucherbeschwerden und Anfragen werden über die "Verba"-Datenbank strukturiert abgehandelt. "Verba" beinhaltet das Anfrage-/Beschwerdeformular, über das Verbraucher Anliegen an die FMA übermitteln können, beziehungsweise gehören zum System auf der anderen Seite Funktionen, die den Mitarbeitern die Auswertung und Bearbeitung erleichtern. Dies auch unter der Anwendung von KI-Tools. (eml)