Für die Vermittlung von Fondsprodukten erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften meist Provisionen (über Ausnahmen berichtete die Redaktion). Vielen Bankkunden war oder ist diese Vergütung und ihre Funktionsweise nicht bewusst: Es handelt sich um Geld, das die Fondsgesellschaft aus der Verwaltungsgebühr entnimmt, die ein Anleger im Fonds zahlt. Werden diese Kick-backs oder Rückvergütungen den Kunden nicht offengelegt, sind sie unzulässig – und nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) müssten die Kunden in solchen Fällen auch das Geld zurückerhalten. Die Banken sehen die Sache anders.

Der Verein hat bereits im Mai 2023 Sammelaktionen gestartet, in denen Kunden von Unicredit Bank Austria und Erste Bank Kick-backs zurückfordern können. Nun wird die Aktion auch auf die Sparkassen ausgedehnt. Dies sei aufgrund der sektoralen Verbindung zur Erste Bank naheliegend, so der VKI.

Qualitätsverbesserung
Die Konsumentenschützer verweisen darauf, dass seit einer Gesetzesnovelle des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) im Jahr 2007 nicht nur eine Offenlegung von Bestandsprovisionen nötig ist. Zudem müssen solche Rückflüsse auch der Qualitätsverbesserung dienen und sie dürfen nicht zu einer Interessenskollision führen. Nach Ansicht des VKI gab es vor 2007 keine Aufklärung über Bestandsprovisionen. Zwischen 2007 und 2017 sei die Offenlegung nicht ausreichend gewesen und eine Qualitätsverbesserung sei nicht erkennbar.

Bei geschätzten durchschnittlichen Rückvergütungen in Höhe von rund 0,8 Prozent des Fondsvermögens pro Jahr geht der VKI davon aus, dass Kunden (je nach Haltedauer und Umfang) zwischen ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro rückfordern können.

Banken sehen keinen Rückzahlungsgrund
Eine Sprecherin des Sparkassenverbands sagte, man analysiere die Kritikpunkte im Detail. Die Sparkassen seien aber überzeugt, "alle rechtlichen Anforderungen eingehalten zu haben". Die Zuwendungen seien in der Informations-Broschüre zum WAG und im Kostenausweis angeführt. Erste Bank und Bank Austria hatten bereits früher gegenüber der Redaktion die Ansichten des VKI zurückgewiesen und betont, sich an die Gesetze zu halten. Ein Bank-Austria-Sprecher verwies außerdem auf laufende Qualitätsverbesserungen, etwa durch Digitalisierungsmaßnahmen und andere Services. (eml)