Der Rechnungshof (RH) hat die Bankenprüfung in Österreich untersucht und in einem 170-seitigen Bericht zwar festgestellt, dass die Behörden ihrer Aufgabe nachkommen. Es fallen jedoch etliche Kritikpunkte an. 

Insbesondere werden die zu langen Abstände zwischen den Vor-Ort-Prüfungen durch Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und Österreichische Nationalbank (OeNB) beanstandet. Teils werden die geplanten Besuche bei den Instituten zur vertieften Kontrolle um Jahre verschoben, wie aus dem am Freitag (26.1.) veröffentlichten Bericht hervorgeht.

Die Prüfintervalle seien auch eine Frage der Ressourcen, die der Behörde zur Verfügung stehen, betonte ein FMA-Sprecher gegenüber der Redaktion. Man gehe risikobasiert vor: Institute mit höheren Risiken würden teils jährlich vor Ort kontrolliert.  

Kritik an Commerzialbank-Prüfung
Wie der Rechnungshof weiter kritisiert, fehle ein zeitgemäßes, effizientes Analysesystem in der Bankenprüfung, der manuelle Aufwand sei zu hoch, und die Aufsichtsaktivitäten in dem Bereich würden auch nicht ausreichend systematisch in einer Datenbank erfasst. Nicht gerade als effizient fiel den RH-Prüfern der beträchtliche Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwischen FMA und OeNB auf. Und einmal mehr negativ gewürdigt wird in dem Bericht das medial bereits früher berichtete Kommunikations-Wirrwarr zwischen OeNB, FMA und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Fall der Commerzialbank Mattersburg, deren jahrzehntelanger Bilanzbetrug im Jahr 2020 aufflog.

Bei der burgenländischen Skandalbank, über die Mitte 2020 Konkurs eröffnet wurde, schaute über eine Dekade kein Aufseher vorbei. In den Jahren 2003 bis 2014 fand keine Vor-Ort-Prüfung statt – nach Ansicht der RH-Experten hätte spätestens 2010 eine Kontrolle erfolgen sollen.

Zusammenarbeit suboptimal
Fatal war auch, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in dem Fall nicht ineinander griff. Sowohl FMA als auch WKStA hatten bereits 2015 einen Whistleblower-Hinweis erhalten, worauf die OeNB zur Kontrolle schritt. Sie fand nichts, berichtete aber an die FMA, dass sie die Vorwürfe nicht vollständig prüfen konnte, die FMA wiederum informierte die WKStA, dass die Anschuldigungen nicht bestätigt werden konnten, teilte den Staatsanwälten aber nicht die limitierte Prüfung durch die OeNB mit. Vielmehr bat die FMA die WKStA, vorerst von Ermittlungen abzusehen. Das trägt insgesamt der FMA die Kritik des RH ein, sie habe die WKStA nur unvollständig informiert. Die FMA wiederum war nach ihrer Ansicht gar nicht zu einer umfassenderen Information an die WKStA berechtigt, weil sie sonst unerlaubt das Bankgeheimnis verletzt hätte. Der RH hingegen bleibt bei seiner Ansicht, die Behörden hätten in dem Fall engmaschiger vorgehen müssen.  

Erst bei einer erneuten Prüfung 2020 auf Basis weiterer Whistleblower-Hinweise erkannte die OeNB massive Unregelmäßigkeiten. Bei der OeNB ortet der RH ebenfalls Mängel, weil etwa in einem Prüfbericht im Jahr 2017 kein Hinweis auf Organgeschäfte und Interessenkonflikte bei der Commerzialbank zu finden ist, obwohl ein Mitglied des Aufsichtsrats Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer von zwei Unternehmen war, die Kreditnehmer des Kreditinstituts waren.

Fit-&-Proper-Test
Ein weiterer Kritikpunkt: Sowohl bei Commerzialbank als auch bei anderen Problembanken waren Aufsichtsräte tätig, die laut RH keinen Fit-&-Proper-Test machen mussten und teils auch gar keine Erfahrung am Finanzsektor hatten. Der RH empfiehlt, dass Organe ohne Finanzmarkterfahrung zumindest einen solchen Test durchlaufen sollten. Zwar sorgte die FMA immer wieder dafür, dass Führungs- oder Aufsichtspersonen, die in dieser Überprüfung negativ abschnitten, gehen mussten. Moniert wird aber, dass bei weniger als zehn Prozent der Fit-&-Proper-Verfahren ein Wissenstest durchgeführt wurde.

Zu lax ist dem RH auch das System der Staatskommissäre, die vom Finanzministerium (BMF) bei Banken ab einer Milliarde Euro Bilanzsumme bestellt werden und die bei Haupt- oder Generalversammlungen anwesend sind. Zum einen habe das BMF trotz einer RH-Aufforderung 2015 bisher nicht für mehr Weiterbildung dieser Kommissäre gesorgt. Zum anderen liefern die Kommissäre oft ihre Berichte zu stark verzögert.  

Prüfung kleiner Banken unter der Lupe
Der Rechnungshof prüfte in seinem Bericht, wie effizient die Behörden-Aufsicht über die sogenannten weniger bedeutenden Kreditinstitute ist. FMA und OeNB waren in den vergangenen Jahren für rund 400 Banken unmittelbar zuständig (2018: 438 Kreditinstitute; 2022: 348 Kreditinstitute). Institute ab einer Bilanzsumme von 30 Milliarden Euro, die direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt werden, waren nicht Teil der RH-Untersuchung.

Im Detail analysiert wurde die gemeinsame Aufsicht der FMA und der OeNB anhand von fünf Kreditinstituten, darunter zwei, denen die FMA den Geschäftsbetrieb untersagt hat. Der Rechnungshof wählte für seine Untersuchung vor allem Unternehmen aus, bei denen das Risiko erhöht war, dass negative Entwicklungen eventuell unbemerkt bleiben. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2021, relevante Entwicklungen der Vorjahre und des Jahres 2022 wurden ebenfalls berücksichtigt.

Vor-Ort-Prüfungen wieder auf Vor-Corona-Niveau
Zu den Vor-Ort-Prüfungen der OeNB, die gemeinsam mit der FMA festgelegt werden, sagte ein FMA-Sprecher, dass 2023 wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht wurde. Grundsätzlich gebe es jährlich 30 bis 35 Prüfungen direkt in den Banken durch die OeNB. In den drei Pandemie-Jahren von 2020 bis 2022 waren es jedoch nur ungefähr je halb so viele, 2022 sogar deutlich weniger. Aus der reduzierten Prüftätigkeit in den Corona-Jahren bestehe "keine Gefahr, dass etwas übersehen wird", wie der Sprecher sagte. Neben den Vor-Ort-Präsenzen im engeren Sinn gebe es zahlreiche weitere "Überprüfungshandlungen". Abseits der OeNB-Kontrollen führe auch die FMA eigene Vor-Ort-Prüfungen durch (etwa im Bereich Conduct und Geldwäsche). (eml)

Update 14:50 Uhr: FMA-Statement