Als unabhängiges Organ muss der Rechnungshof (RH) aus eigener Initiative heraus überprüfen, ob Bund, Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungen die öffentlichen Finanzmittel sinnvoll und richtig einsetzen. Seit 2017 setzt der RH dabei jedoch auch auf die Wahrnehmungen der Bevölkerung und ruft jährlich dazu auf, Vorschläge einzureichen.

"Wir sind nicht allein auf der Welt. Und deshalb ist es für uns auch interessant, was Sie bewegt", betont Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker, die die Bürger-Anregungen nach ihrem Amtsantritt eingeführt hat, in einer Aussendung. Bisher hat der RH 20 Prüfungen veröffentlicht, die auch auf Bürger-Vorschläge zurückzuführen sind.

Einreichung
Anregungen können zwischen 7. und 28. Juni eingebracht werden. Möglich ist das über viele Kanäle. Via E-Mail: buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Post an Rechnungshof Österreich, Kennwort: Bürgerbeteiligung, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien oder als Direktnachricht auf Facebook unter @rechnungshofAT sowie via Instagram unter @rechnungshofat.

Dass der RH-Tätigkeitsbereich oft direkt die Finanzbranche beziehungsweise den Veranlagungssektor berührt, zeigt ein Blick auf die jüngste Prüfhistorie. Allein seit vergangenem September wurden vier einschlägige Berichte vorgelegt: zu den Finanzstrafbehörden, zum Pensionssystem, zur Bankenprüfung von FMA und OeNB und zuletzt Ende Mai zur Einlagensicherung. (eml)