Die Zahl der laufenden Finanzstrafverfahren hat im Jahr 2021 nach einem zwischenzeitlichen Corona-Rückgang wieder das Niveau von 2017 erreicht. 2.739 Verfahren waren im Jahr 2021 laut einem neuen Bericht des Rechnungshofs (RH) offen. Die Finanzstrafbehörden haben laut RH nicht ausreichend Personalressourcen, um den Aufwand zu bewältigen.  

2017 waren 6.740 Verfahren abgeschlossen worden, im Jahr 2021 waren es nur 3.713. Ausschlaggebend dafür war die Covid-19-Pandemie, die zu einem Rückgang der Prüftätigkeit der Ämter führte. Allein dadurch konnte laut RH der Arbeitsanfall bewältigt werden. "Erreicht aber die Prüftätigkeit der Außenprüfungen wieder den Umfang der Jahre vor der Pandemie, wird mit dem vorhandenen Personal der Arbeitsaufwand nicht bewältigbar sein", heißt es beim RH. Eine Erhöhung der Rückstände und Qualitätseinbußen seien möglich.

Ende 2021 waren Finanzstrafverfahren durchschnittlich 1,1 Jahre offen. Die Vorschreibungen verhängter Geldstrafen betrugen 10,16 Millionen Euro, in den Jahren vor Corona waren es zwischen rund 19 und 23 Millionen pro Jahr. Der Rückstand aus den bereits rechtskräftig entschiedenen Verfahren lag 2021 bei 24,30 Millionen Euro, 2017 waren es knapp 27 Millionen gewesen.

Personalmangel bei Reform nicht behoben
In seinem Bericht verwies der RH auf die Reform der Finanzstrafbehörden, in der das Finanzministerium ab dem Jahr 2021 die finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten im Amt für Betrugsbekämpfung bündelte. Der über Jahre entstandene Personalmangel sei bestehen geblieben. "Bereits ab dem Jahr 2020 konnte der Arbeitsanfall nur aufgrund des Rückgangs der Prüftätigkeit der Ämter aufgrund der Covid-19-Pandemie bewältigt werden", heißt es.

Von 236 Planstellen waren Anfang März 2022 nur umgerechnet rund 195 Vollzeitstellen besetzt. Allein aufgrund bevorstehender Ruhestände sei eine weitere signifikante Personalreduktion zu erwarten. Kritisiert wird vom RH auch die verzögerte Umsetzung der IT-unterstützten Arbeitsverteilung. Überprüft wurden die Jahre 2017 bis 2021. (eml)