Die EU-Kommission dürfte vorerst das vielfach befürchtete komplette europaweite Provisionsverbot für Anlageprodukte nicht einführen. Das deutete EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness bei einer Konferenz in Stockholm an.

Hannes Dolzer, Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), sprach von einer "guten Entscheidung". Er zeigte sich aber darüber hinaus zurückhaltend und betonte, dass man den konkreten Plan erst am 24. Mai kennen wird. An diesem Tag will die EU-Kommission aus heutiger Sicht Details zur europäischen Kleinanlegerstrategie präsentieren. "Letztlich kommt es immer auf die Umsetzung an", so Dolzer, der darauf verwies, dass McGuinness bei ihrer Rede auch Forderungen aufstellte.

Provisionsverbot für Execution-only-Geschäfte
Dazu gehören laut Dolzer die Pflicht zu mehr Transparenz, verschärfte Bedingungen für Vergütungsanreize, die Sicherstellung eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses, preisgünstige und leicht verständliche sowie für alle zugängliche Beratung, eine bessere Kostenaufschlüsselung, verstärkte Kontrollen der Aufsichtsbehörden und ein gezieltes Verbot von Vergütungsanreizen für reine Ausführungsgeschäfte.

"Mehr Bürokratie und Verbote würden zu einem Rückgang an Beratungen führen und damit dem Verbraucherschutz sogar schaden", so Dolzer. Die Diskussionen über das Thema dürften in den kommenden Wochen auf breiter Ebene weitergehen: McGuinness habe einen Runden Tisch angekündigt, an den unter anderem Vertreter der Branche und des Verbraucherschutzes geladen sind. (eml)