Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Dienstag (23.11.) zwei Quick-Fix-Maßnahmen für die überarbeitete Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) und die angepasste OGAW-Richtlinie formell zugestimmt. Dies teilt der Dachverband der europäischen Asset Manager (EFAMA) mit. Damit ist nun klar, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften weitere sechs Monate Zeit bekommen, bis sie für ihre Publikumsfonds Priips-Infoblätter bereitstellen müssen. Diese Pflicht wird sie erst ab dem 1. Januar 2023 treffen.

Eigentlich hätten die Fondsanbieter für ihre Publikumssondervermögen bereits ab dem 1. Januar 2022 die veränderten "Beipackzettel", die korrekt Basisinformationsblätter (BIBs) heißen, anwenden müssen. Im Sommer hatte die EU-Kommission mit ihren Level-1-Maßnahmen den Starttermins für die neuen Produktinformationsblätter aber um sechs Monate auf den 1. Juli 2022 verschoben

Folgerichtige neue Verschiebung
Für die korrekte Erstellung der künftigen Beipackzettel benötigt die Fondsbranche allerdings die technischen Regulierungsstandards (RTS), die festlegen, wie die neuen Vorgaben in die Praxis umzusetzen sind. Die RTS wollte die EU-Kommission im September 2021 folgen lassen, bisher liegen sie aber noch nicht vor. Eine weitere Verschiebung des Starttermins für die Priips-Infoblätter ist also nur folgerichtig. Der deutsche Fondsverband BVI hatte diese bereits im Juli gefordert.

"Wir begrüßen die gestrige Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments", erklärt der europäische Fondsverband EFAMA in einer Pressemitteilung. Mit der Entscheidung, dass die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen (KIDs) nicht mehr erstellt werden müssen, sobald die Prips-KIDs verpflichtend sind, zeigt sich der Verband ebenfalls zufrieden. Der BVI hatte auch diese Forderung aufgestellt.

Eine Frage der Zeit
"Es ist nun notwendig, dass die Europäische Kommission das Datum für die Anwendung der ausstehenden technischen Standards zügig anpasst", mahnt die EFAMA. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung, da die RTS zusammen mit den Quick-Fix-Maßnahmen vor Jahresende im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Nur dann bleibt den Fondsgesellschaften genügend Zeit, um die Priips-BIBs vorzubereiten. (am)