Die europäischen Behörden für Bankenaufsicht (EBA), für Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) und für Versicherungsaufsicht (EIOPA), kurz ESAs, haben erneut ein Konsultationspapier zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) veröffentlicht; Kern der Verordnung sind die Angaben zum dreiseitigen Kundeninformationsblatt, dem Priips-Basisinformationsblatt (Priips-BIB oder Priips-KID). Das neue Papier wurde veröffentlicht, da die Behörden im Zuge der Verschiebung der Verordnung von 2017 auf 2018 ebenfalls mehr Zeit für dessen Überprüfung bekamen. 

Das aktuelle Papier der drei Aufsichtsbehörden (Link zum PDF) enthält Vorschläge dazu, wie das Priips-KID und dessen Berechnungsgrundlage auf Investmentfonds übertragen werden kann. Wichtig hierbei: Die Übergangsfrist für UCITS-Fonds bis Ende 2021 bleibt. In der EU präsente Asset Manager können also noch mehr als zwei Jahre die bisherigen KIDs nutzen. Ein Informationsblatt gemäß den Vorgaben der Priips-Verordnung müssen sie vorerst nicht erstellen.

Wird "arrival price"-Methode gestrichen?
Der Großteil des Dokuments beinhaltet Vorschläge, wie die Defizite der Verordnung, die seit Anwendung ab 2018 bekannt geworden sind, gelöst werden können. Die Ausführungen der Behörden zu Vorschriften auf dem sogenannten "Level 2" befassen sich daher mit der Berechnung der möglichen Performance der unter Priip zusammengefassten Produkte in der Zukunft. Hier müssen die Produktanbieter im Moment drei Szenarien – günstig, moderat und schlecht – mit entsprechenden Zahlen angeben. Die ESAs schlagen vor, die Berechnungen für eine moderate und/oder schlechte Wertentwicklung zu streichen. 

Ferner soll eine neue Methode zur Performance-Kalkulation genutzt werden: die Dividenden-Rendite-Methode (dividend yied methodology). Ein weiteres Kapitel widmet sich der Frage, ob die historsiche Wertentwicklung in die KIDs einbezogen werden. Fonds jedenfalls sollen diese Daten in ihren KIDs aufführen. Das hatte der etwa der deutsche Fondsverband BVI gefordert.

Besonders für Asset Manager ist wichtig, dass die EU-Behörden Änderungen bei der Berechnung der Kosten eines Produktes und auch der Transaktionskosten bei UCITCS-Fonds vorschlagen. Das betrifft die sogenannte "arrival price"-Methode, die von Branchenkennern scharf kritisiert wird, da sie unter dem Strich zu "negativen Transaktionskosten" führen kann – was absurd ist. Diese könnte daher sogar ganz gestrichen werden. Auf Anfrage begrüßt ein Sprecher des BVI insbesondere diese ESA-Vorschläge zur überarbeiteten Berechnung der Transaktionskosten, die auf eine wesentliche Änderung oder sogar Abschaffung der "arrival price"-Methode hinauslaufen. (jb)