Gute Nachrichten für Fondsanbieter. Die europäischen Behörden für Bankenaufsicht (EBA), für Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) und für Versicherungsaufsicht (EIOPA) gehen offiziell davon aus, dass UCITS-Fonds erst ab 2022 und nicht schon ab 2020 ein Basisinformationsblatt (KID) nach den Vorgaben der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) vorhalten müssen. 

Das hatte der Wirtschafts- und Währungsausschuss im EU-Parlament (Econ) im vergangenen Dezember beschlossen. Die drei Aufsichten, kurz ESAs genannt, werden daher der EU-Kommission vorschlagen, den entsprechenden Passus in der Priips-Verordnung zu ändern und so die Ausnahmeregel für die UCITS-KIDs zu verlängern. Das geht aus einem aktuellen Report hervor.

Performance aus Vergangenheit soll ins Priips-KID
Damit bekommen die Behörden Zeit für die Überarbeitung der umstrittenen Verordnung, inklusives eines Einschlusses der UCITS-KIDs. Die ESAs kündigen in einem Report an, die eigentlich für 2018 vorgesehene Überprüfung der Priips-Verordnung, die aber durch deren verspäteten Start ohnehin nach hinten geschoben wurde, im Laufe des Jahres vorzulegen. 

Sie planen dabei aber unter anderem, an dem von Finanzdienstleistern heftig kritisierten Vorschlag zu Änderungen der Performance-Berechnungen festhalten zu wollen. Die Behörden bestehen darauf, dass auch die Wertentwicklungen aus der Vergangenheit genannt werden sollen und begründen dies damit, dass Performances der Vergangenheit durchaus einen Hinweis darauf geben können, wie sich das Produkt unter aktuellen Marktbedingungen verhalten könnte. Hinzu komme: Die aktuellen Berechnungsweisen basieren ohnehin auf historischen Daten. 

Neue Berechnungsmethoden für Kosten
Ferner wollen die drei Behörden die Berechnungs- und Darstellungsmethoden für die Kosten der unterschiedlichen Produkte wie Fonds, Zertifikate oder auch Lebensversicherungen, die unter Priips fallen, überprüfen. Ebenfalls auf der To-Do-Liste steht eine Analyse, ob und wie man die Regeln für die Erstellung der Priips-KIDs mehr auf die spezifischen Anforderungen der einzelnen Produktarten anpassen kann – ohne dass die von Verordnungen intendierte Vergleichbarkeit über alle Produkte leidet. (jb)