Jetzt ist es raus: Der Starttermin für die Verordnung über Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (Priip) wird um zwölf Monate verschoben. Nach dem Vorschlag, den die Europäische Kommission heute präsentiert hat, soll Priip daher erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die Kommission reagiert mit dieser Entscheidung auf die Forderungen des Europäischen Parlaments, der meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie der Verbände aus Kreditwirtschaft und der Investmentbranche. EU-Parlamentarier, Vertreter der Mitgliedsländer sowie die Branchenverbände hatten mehrfach für einen Aufschub des ursprünglich für den 31. Dezember 2016 geplanten Priip-Start um zwölf Monate plädiert. Zwischenzeitlich war aus Brüssel zu hören, die Kommission denke über eine Verschiebung um neun Monate nach.

Zu wenig Transparenz
Ursache für den späteren Start sind die Vorschläge der Kommission für die technischen Regulierungsstandards (RTS). Diese legen fest, welche Angaben in den wesentlichen Anlagerinformationen (Key Investors Document, kurz: KID) für Fonds, Fondspolicen und Zertifikate künftig enthalten sein müssen, und wie diese dargestellt werden sollen. Die EU-Parlamentarier kritisieren vor allem die Angabe der Performance- und Risikoszenarien. Diese informierten Anleger nicht transparent über Risiken.

Nachdem das Parlament die RTS Mitte September abgelehnt hatte, muss die Kommission neue Vorschläge erarbeiten. Bislang war jedoch nicht klar, ob sie damit auch den Starttermin der Priip-Verordnung neu festsetzen würde. Als Überlegung stand auch im Raum, Priip wie geplant in Kraft treten zu lassen und die technischen Standards nachzuliefern. Das Parlament hatte allerdings klar gemacht, es werde ein solches Verfahren nicht mittragen.

Verbände begrüßen die Entscheidung
"Es ist eine gute Nachricht für die Verbraucher und die Finanzbranche, dass Priip zwölf Monate später startet", erklärt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Das verschaffe der Branche die nötige Zeit, die technischen Vorgaben (RTS) für die Informationsblätter umzusetzen. Ähnlich äußert sich der Europäische Fondsverband EFAMA.

Auch der BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen begrüßt die Verschiebung. "Wir halten die lang erwartete Entscheidung der Europäischen Kommission für richtig", erklärt Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Nun sei es wichtig, schnell darüber Klarheit zu bekommen, nach welchen Regeln die neuen Basisinformationsblätter zu erstellen sind, damit für die Umsetzung genügend Zeit bleibt.

Neue Vorschläge im ersten Halbjahr 2017
Bei der EU-Kommission heißt es, die technischen Standards würden auf keinen Fall noch einmal ganz aufgeschnürt. Stattdessen sollen sie durch Guidelines ergänzt werden. Die neuen Vorschläge würden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 präsentiert. (am)