Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes haben ihre Ankündigung wahr gemacht und mit großer Mehrheit gegen die Verordnung für die Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (Priip) gestimmt. Die EU-Kommission muss nun zusammen mit der EU-Aufsicht European Supervisory Authority (ESA) eine neue Verordnung zu den vom Parlament abgelehnten technischen Standards erarbeiten.

Daher erscheint es aber immer unwahrscheinlicher, dass Priip wie geplant Ende des Jahres in Kraft tritt. Der deutsche Fondsverband BVI und sein europäisches Pendant Efama sowie die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordern daher eine Verschiebung des Starts der Verordnung um ein Jahr. Eine Stellungnahme der Kommission liegt bislang noch nicht vor.

Die EU-Politiker haben nach Angaben von Sven Giegold, Mitglied der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, verhindern wollen, dass die Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte in der aktuellen Form umgesetzt wird. Sie kritisieren die Darstellung der Performance- und Risikoszenarien, die in den technischen Regulierungsstandards (RTS) für die neuen Produktinformationsblätter vorgesehen sind. Diese leite Verbraucher in die Irre.

Fondsverband: Zwölf Monate längere Umsetzungsfrist
"Die EU-Abgeordneten haben den Vorschlägen der EU Kommission zu Recht eine Absage erteilt", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. "Die Kommission muss nun endlich den geplanten Starttermin zum 1. Januar 2017 verschieben, wie vom Parlament gefordert."

Der BVI schlägt vor, die Umsetzungsfrist um zwölf Monate auf den 3. Januar 2018 zu verlängern. In diesem Fall würde Priips zeitgleich mit der neuen Finanzmarktrichtlinie Mifid II in Kraft treten. Das wäre nach Auffassung des Verbandes wegen der inhaltlichen Überschneidungen der beiden Regelwerke sinnvoll. Dem schließt sich der europäische Brancheverband Efama an. Beide Verbände fordern zudem, dass die Grundlagen für die Berechnung der Performance-Szenarien sowie der Transaktionskosten neu erstellt werden.

Banken: Rechtliche Unsicherheit
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Banken und Sparkassen warnen in ihrem Statement vor erheblicher Rechtsunsicherheit. "Die DK betont, dass ohne diese vom Parlament zurückgewiesenen Konkretisierungen Banken und Sparkassen keine rechtsverbindliche Grundlage haben, wie Basisinformationsblätter gestaltet werden sollen", heißt es in einem Statement.

Dabei laufe die Zeit: Denn die Verordnung sehe bislang vor, dass das Basisinformationsblatt den Verbrauchern zum 31. Dezember 2016 zur Verfügung gestellt werden muss, wenn diese entsprechende Produkte kaufen. Aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen kann unter diesen Umständen keinesfalls die Verordnung zum Jahresende 2016 angewendet werden. (jb)