Mitte 2022 trat das PfandBG in Kraft, das eine auf mehrere Gesetze verteilte Materie vereinheitlicht. Bis Ende 2023 wurden unter den neuen Regeln 153 gedeckte Schuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 28,88 Milliarden Euro begeben, wobei die Dynamik im Laufe der Zeit stark zunahm, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) mitteilt.

Im zweiten Halbjahr 2022 emittierten Österreichs Banken ein Volumen von 6,95 Milliarden Euro. 21,93 Milliarden Euro waren es dann im Gesamtjahr 2023. Und allein im Jänner 2024 kamen acht Emissionen mit einem Gesamtvolumen von 3,08 Milliarden Euro hinzu.

Im Vergleich zu den Vorjahren sind das relativ hohe Werte. Nach Zahlen der EZB, die der Finanzdienstleisterfachverband bei seinem diesjährigen Bildungskickoff präsentierte, emittierten österreichische Banken im Jahr 2021 in 43 Programmen ein Covered-Bond-Volumen von knapp 18 Milliarden Euro, 2022 waren es gut 23 Milliarden Euro. Die Emissionstätigkeit kann dabei stark schwanken. In den vergangenen zehn Jahren waren es oft einstellige Werte – etwa 2017, wo nur rund 6,3 Milliarden Euro platziert wurden. Das Pandemiejahr 2020 war hingegen ein Ausreißer nach oben hin mit einem Volumen von mehr als 27 Milliarden Euro.

Hypothekarbriefe und öffentliche Pfandbriefe
Bisher haben 26 Kreditinstitute bei der FMA eine Bewilligung für Emissionen unter den Regeln des neuen Pfandbriefgesetzes beantragt. 41 einzelne Programme wurden von der Aufsicht bewilligt, 25 für die Ausgabe von Hypothekarbriefen, 16 für die Emission öffentlicher Pfandbriefe.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine günstige Geldquelle für Banken, die damit etwa Hypothekarkredite finanzieren können. Es handelt sich im wesentlichen um Anleihen, hinter denen absichernde "Deckungswerte" stehen, auf die Anleger zugreifen können, sollte es zu Rückzahlungsproblemen kommen. Bei diesen Deckungswerten handelt es sich um hypothekarisch besicherte Forderungen der Bank gegenüber Kunden, die sie in einen Deckungsstock einbringt. Der Deckungsstock existiert getrennt von anderen Vermögenswerten der Bank; Anleger haben darauf im Insolvenzfall als Erste Zugriff.

Sicherheit
Der Vorteil für Anleger ist, dass diese gedeckten Schuldverschreibungen sicherer sind als normale Schuldverschreibungen. Die Banken wiederum haben geringere Finanzierungskosten, wie Alexander Kern, Fachverbandsgeschäftsführer der Finanzdienstleister, unlängst beim Bildungskickoff betonte.

Aus Sicht der Anlageberatung handelt es sich um ein Finanzinstrument, für dessen Beratung eine Konzession als Wertpapierunternehmen oder ein Haftungsdach nötig ist. In der Kreditberatung wiederum sei es gut, Wissen aufzubauen, um Kunden über das Konzept der Pfandbriefe zu informieren. Zum Beispiel muss die Zustimmung eines Kunden eingeholt werden, bevor sein Kredit als Deckungswert in ein Deckungsregister eingetragen werden darf.

"Doppelter Rückgriff"
Was Pfandbriefe sicher macht, ist der im Gesetz verankerte doppelte Rückgriff: Anleger können ihre Forderungen im Insolvenzfall sowohl gegenüber der Bank als auch gegenüber dem Deckungsstock geltend machen.

Mit dem PfandBG wurde in Österreich die EU-Richtlinie 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen umgesetzt. Die Richtlinie soll einen gewissen Grad an Harmonisierung in die sehr uneinheitlichen europäischen Covered-Bond-Märkte bringen. In Österreich waren die Regeln zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen bisher auf drei Gesetze verteilt (Hypothekenbankgesetz, Gesetz über die Pfandbriefe, Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen).

Alle Banken dürfen grundsätzlich Pfandbriefe ausgeben. Sie brauchen dafür eine Konzession nach § 1 Abs 1 Z 9 BWG (Ausgabe von gedeckten Schuldverschreibungen nach dem Pfandbriefgesetz) und müssen darüber hinaus die einzelne Ausgabe von der FMA bewilligen lassen. (eml)