Finanzminister Hans Jörg Schelling sprach sich im vergangenen Jahr mehrmals für eine stärkere Trennung von Regulierung und Aufsicht aus, auch sollte die Aufsicht kleiner, schlagkräftiger und günstiger werden. Eine von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe hat nun ein Reform-Konzept für die Aufsicht vorgelegt. Dies berichtet die Tageszeitung "Presse". 

"Twin-Peaks-Modell"
Die Arbeitsgruppe hat dazu mehrere Reform-Varianten ausgearbeitet. Eine, das "Twin-Peaks-Modell", sehe vor, dass die OeNB vollständig für die Einhaltung von Risiko- und Eigenkapitalvorschriften der Banken zuständig wird. Die FMA soll für die sogenannte Conduct-Aufsicht verantwortlich sein, also etwa die Kapitalmarktprospekte kontrollieren oder prüfen, ob die Geldinstitute im Rahmen ihrer Konzession tätig sind. Dazu wäre es sinnvoll, eine Tochtergesellschaft zu gründen, die im Einflussbereich der OeNB steht, so das Gremium. Der Vorteil dieser Lösung wäre eine höhere Transparenz und eine bessere Budgetkontrolle. Die Arbeitsgruppe hält sie daher für empfehlenswert.

Allerdings ist die Umsetzung kostenaufwendig: Nicht nur die Mitarbeiter der FMA müssten in diese neue Gesellschaft transferiert werden, sondern auch jene der OeNB. Und ein Problem ist besonders heikel: Das Gehaltsschema der OeNB ist mit jenem der FMA nicht ident.

Bei einem weiteren Modell würde die gesamte Aufsichtstätigkeit bei der OeNB angesiedelt. Diese Variante wäre nach Ansicht der Experten weniger aufwendig und "erfolgversprechend", weil so die Effizienz am meisten gesteigert werden könnte. Die FMA bliebe als Anstalt öffentlichen Rechts bestehen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder würden nur mehr von der OeNB nominiert werden. 

Zwei weitere Varianten, nach denen die FMA ihre derzeitigen Kompetenzen behalten und sogar noch weitere dazubekommen würde, wurden nie ernsthaft in Erwägung gezogen, heißt es in dem Bericht.

FMA-Reform im Arbeitsprogramm der Regierung
Auch im aktuellen Arbeitsprogramm der Regierung für den Zeitraum 2017/2018 findet sich die FMA-Reform mit einem eigenen Punkt wieder. Dort steht: "Das Effizienzpaket führt zur Erhöhung der Transparenz, der Rechtssicherheit der Beaufsichtigten und der Flexibilität der Aufsicht, zur Verkürzung von Verfahren und erlaubt die Nutzung von Synergien durch organisatorische Anpassungen." Die Umsetzung des Effizienzpakets im Ministerrat wird für Oktober 2017 erwartet, der Start soll mit 1. Jänner 2018 erfolgen. (gp)