Vom ursprünglichen Plan der Regierung, die Gewinnschwelle für den Gewinnfreibetrag für Personengesellschaften von 30.000 auf 100.000 Euro anzuheben (siehe auch Artikel: Geschäft mit Ablaufdatum), blieb in der 2021 präsentierten "ökosozialen Steuerreform" nur mehr eine Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13 auf 15 Prozent. Das heißt, dass zur Nutzung der Steuererleichtung nicht erst ab 100.000 Euro, sondern wie bisher ab 30.000 Euro ein Investitionserfordernis besteht. Die Idee des Gewinnfreibetrags besteht ja eigentlich darin, Selbstständigen ein Äquivalent der steuerlichen Sonderbehandlung des 13. und 14. Monatsgehalts von Angestellten zu bieten. Darüber hinaus sollten die unter diesem Titel getätigten Investitionen die Eigenkapitalsituation der KMU verbessern. Während sehr gut verdienende Unternehmer die Abkehr von den Plänen bedauern dürften, wäre eine Anhebung der Gewinnschwelle auf 100.000 Euro für Fondsanbieter und -vertrieb unerfreulich gewesen. Schließlich verdienen nur wenige heimische KMU so viel, dass für sie ein Investitionserfordernis jenseits der 100.000-Euro-Grenze bestehen würde, daher hätte sich diese geplante Änderung auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wenig sinnvoll erwiesen.

Gregor Nadlinger, Fondsmanager des ­Paragraph-14-Fonds Managed Profit Plus, ist mit der neuen Situation zufrieden: "Selbstständige können nun weiterhin über den Gewinnfreibetrag langfristig in Fonds investieren und sich so auch eine schöne Altersvorsorge aufbauen.“

Im laufenden Jahr können Unternehmer maximal 41.450 Euro, ab 2022 dann 40.850 Euro steuergünstig in die für diese Zwecke zugelassenen Fonds investieren. Nach vier Jahren dürfen sie verkauft und das Kapital inklusive Erträgen steuerfrei entnommen werden. Kommt es zu einem Verkauf der Fonds vor Abschluss der Behaltefrist ohne Ersatzanschaffung beziehungsweise -investition, erfolgt eine Nachversteuerung,

Die tatsächliche Höhe des zu investierenden Gewinnfreibetrags sollte vom Steuerberater berechnet werden. Alternativ kann auch der online verfügbare Gewinnfreibetragsrechner von Arts Asset Management (gfb-rechner.arts.co.at) zur Ermittlung herangezogen werden. Selbst bei komplizierten Fällen mit verschiedenen selbstständigen Einkunftsarten ermöglicht das Tool eine Berechnung. Am Ende wird ein PDF generiert, in dem alle Informationen dargestellt werden. Mit der Übermittlung des PDFs an den Kunden dokumentiert der Berater auch, dass er alle Einkunftsarten mit dem Kunden durchgegangen ist.

89 Fonds zur Auswahl
An einem Problem kommt man aber auch bei dieser Investition nicht vorbei: Grundsätzlich liegt der Reiz eines solchen Fondsinvestments im Steuervorteil, angesichts der Zinslandschaft sind aber risikolose bzw. -arme Fonds ein programmiertes Verlustgeschäft. Das Problem ist dennoch leicht lösbar. Laut Mountain-View-Datenbank kann derzeit aus 89 Produkten ausgewählt werden. Die Ertragsdaten dieser Fonds zeigen per Anfang November 2021, dass der Großteil der Produkte in den vergangenen Jahren positive Erträge erzielen konnte. Insgesamt weisen nur 13 Fonds über einen Zeitraum von fünf Jahren eine negative annualisierte Performance auf. Es sind Anleihenfonds und besonders risikoarm arbeitende geldmarktnahe beziehungsweise Geldmarktfonds, die es nicht mehr schaffen, ­positive Renditen zu erwirtschaften. Wer das Risiko gering halten und Verluste vermeiden will, muss daher zumindest zu gemischten Fonds greifen. Sie sind schon seit geraumer Zeit das Mittel der Wahl im Bereich der Paragraf-14-Fonds.

Bei der Suche nach den passenden Paragraf-14-Fonds hilft auch die Fondssuche von FONDS professionell ONLINE. In der Suchmaske einfach beim Punkt "Abfertigungsfonds: neu" auf "Ja" klicken und die Suche starten. In der Suchmaske selbst kann die Auswahl auf Fondskategorie, Ausschüttungsklasse und vieles mehr eingeschränkt werden. Danach können die Fonds nach Performanceergebnissen über verschiedene Zeiträume verglichen werden. (gp)


Einen umfangreichen Artikel sowie einen Überblick zu den Paragraf-14-Fonds finden Sie in der neuen Heftausgabe 4/2021 von FONDS professionell. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.