Österreichs Aufsichtsbehörde FMA hat wieder eine Investorenwarnung herausgegeben: Sie betrifft diesmal die "OpaBitcoin", die auf ihrer Webseite vorwiegend den Handel mit Kryptowährungen anbietet und darauf mit klingenden Slogans wie "Betreten Sie mit OpaBitcoin selbstbewusst die Handelsarena" um potenzielle Kunden wirbt.

Laut FMA ist die vermeintliche Firma aber erst gar nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (Paragraf 1 Absatz 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Bei der Veröffentlichung berufen sich die Aufseher auf den Paragrafen 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes.

Zahl vermeintlich unseriöser Anbieter unverändert hoch
Die FMA hat im abgelaufenen Jahr 87 Investorenwarnungen ausgegeben. Das sind 25 Warnungen weniger als 2021, als die Aufseher noch den Spitzenwert von 112 Warnungen herausgegeben hatten. Im Jahr 2023 haben die Finanzmarktwächter bislang 46 Warnmeldungen veröffentlicht (siehe Tabelle unten).

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)


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