Die seit langem international in der Kritik stehende Firma Onecoin wird nun auch durch eine direkte Warnung der Finanzmarktaufsicht FMA öffentlich an den Pranger gestellt. Onecoin Ltd. mit angeblichem Sitz in der Slaveykov Sqr. 6A, Sofia, ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen, teilt die FMA mit.

Verkauf als Zahlungsmittel
Konkret geht es darum, dass Onecoin oder Unternehmen im Umfeld sogenannte Onecoins als Zahlungsmittel verkauft und einen Rückkauf versprochen haben, erklärt die FMA gegenüber FONDS professionell ONLINE. Die Behörde ortet einen Verstoß gegen §1 Abs.1 Z.6 des Bankwesengesetzes (BWG). Dem Unternehmen sei eine gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln nicht gestattet.

Virtuelle Währungen unterstehen als solche nicht der Aufsicht der FMA. Die Behörde kann nur vorgehen, wenn Anbieter in FMA-Zuständigkeiten vordringen. Die FMA hat aber bereits früher zur Vorsicht bei Kryptowährungen und vor damit verbundenen Geschäftsmodellen oder Anlageprodukten aufgerufen. Die Behörde brachte wiederholt auch Anzeigen gegen Unternehmen oder Aktivitäten im Dunstkreis von Onecoin ein.

In Österreich liefen bereits mehrere Verfahren gegen Onecoin-Vermittler wegen des Verdachts auf Schneeballsysteme beziehungsweise Pyramidenspiele. Diese wurden aber nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE meist eingestellt – etwa weil keine Geschädigten ausfindig gemacht werden konnten oder weil Behörden aus anderen Staaten zuständig waren.

Ermittlungen in Niederösterreich
Ein Verfahren ist derzeit zumindest bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten anhängig, wie FONDS professionell ONLINE erfuhr. Diese wollte wegen laufender Ermittlungen dazu aber keine Auskunft geben.

In Deutschland, wo die Kompetenzen der Aufsicht anders gelagert sind, gab es bereits direkte Vertriebs- und Verkaufsverbote gegen Onecoin. (eml)