Die beiden Anlegerbeiräte, die Soravia ins Leben rief, tagten bisher je zwei Mal. Sie sollen einen, wie Soravia beteuert, "offenen Austausch" zwischen den Verantwortlichen bei der Soravia-Gruppe und der One Group sowie den betroffenen Anlegern garantieren. "Wir möchten die Anleger über den Verlauf und die Zielsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens informieren. Außerdem möchten wir die Fragen der Anleger zu den Hintergründen der Entwicklung beantworten und ein Forum schaffen, in dem die Anleger ihrerseits ihre Erwartungen, Wünsche und Vorstellungen an uns und die Verantwortlichen für den gerichtlichen Prozess adressieren können", heißt es seitens Soravia auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE.

Der offene Austausch würde jedoch gerade nicht stattfinden, sagt die SdK und hat in ihrem Newsletter am Mittwoch (24.4.) die Niederlegung ihres Beiratsmandats mit der fehlenden Bereitschaft der Soravia begründet, selbst einfache Informationen bereitzustellen. Nach den ersten Sitzungen und der Sichtung von Unterlagen "ist die SdK zu der Überzeugung gelangt, dass die von den Fondsgesellschaften initiierten freiwilligen Beiräte lediglich eine Alibi-Funktion haben". Die Verantwortlichen bei der One Group und Soravia seien "augenscheinlich nicht bereit, die rund 11.000 Anleger der Fonds transparent und nachvollziehbar darüber aufzuklären, wie und weshalb es zur Schieflage der Fonds und der Insolvenz der Finanzierungsgesellschaft gekommen ist", erklärt die SdK. "Diese Art von vorgespiegelter Anlegerinteressenvertretung lehnt die SdK strikt ab."

Soravia weigert sich, Unterlagen zur Verfügung zu stellen
Nach Darstellung der SdK war die Geschäftsführung der beiden Emittentinnen Proreal Europa 9 und 10 (PRE), die dieselbe der insolventen Finanzierungsgesellschaft SC Finance Four (SCFF) ist, nicht bereit, dem Anlegerbeirat zuzusagen, dass sie grundlegende Unterlagen wie beispielsweise die Darlehensverträge zwischen den PRE-Gesellschaften und der SCFF zur Verfügung stellen würde. Daraus schließt die SdK, dass es der Geschäftsführung nicht um Aufklärung und Zusammenarbeit gehe, sondern darum, "jegliche vertiefte Prüfung unmöglich" zu machen.

Auch hinter der Ablehnung der Geschäftsführung, für die SCFF einen vorläufigen Gläubigerausschuss zu installieren, vermutet die SdK "die Sorge, dass ein Gläubigerausschuss mit gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Beteiligungsrechten etwaige Haftungsansprüche gegen beteiligte Personen, Organe oder Gesellschafter aufdecken könnte".

SdK will sich für die Geltendmachung von Anlegeransprüchen einsetzen
Die SdK habe Hinweise dafür, erklärt sie in ihrem Newsletter, "dass die Ausreichung der von den Anlegern eingeworbenen Gelder an die Projektgesellschaften auf nicht ausreichender vertraglicher Grundlage erfolgt sein könnte". Außerdem nimmt sie Bezug auf eine Erklärung, die die Soravia Investment Holding noch im vergangenen Jahr zugunsten der insolventen SCFF abgegeben habe, sie im Bedarfsfall mit Kapital auszustatten, und dass diese Absichtserklärung die Grundlage für eine positive Fortführungsprognose gewesen sei.

Die Niederlegung der Beiratsmandate geht mit einem Strategieschwenk der SdK einher. Sie wird "nunmehr von außen" auf eine Aufklärung und Information der Anleger drängen und plant, Schadensersatzansprüche zu verfolgen. In Kooperation mit einem Prozessfinanzierer könnten Ansprüche möglicherweise auch gerichtlich geltend gemacht werden, schreibt die SdK. (tw)