Für Geschädigte in Österreich nähert sich die Verjährung für Ansprüche aus dem Wirecard-Skandal. Das teilt der Interessenverband für Anleger (IVA) mit. Nach "einhelliger Meinung" werde der 18. Juni 2023 als Stichtag gewertet, heißt es in einer Aussendung.

Wie die Redaktion berichtete, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY am 18. Juni 2020 mitgeteilt, dass über die Existenz von Wirecard-Guthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfnachweise vorliegen. Daraufhin stürzte die Aktie des einst gefeierten Dax-Unternehmens innert weniger Stunden um rund 70 Prozent ab.

Verjährungsfrist
In Österreich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Bis dahin muss der Schadenanspruch geltend gemacht werden. In Deutschland lautet die Regelung leicht anders: Hier beginnt die Dreijahresfrist mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entsteht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte 2022 bestätigt, dass Klagen gegen ein Wirecard-Aufsichtsratsmitglied mit Wohnsitz Österreich und den Wirtschaftsprüfer, die Münchener Gesellschaft EY (früher Ernst & Young), vor österreichischen Gerichten eingebracht werden können. EY hatte über Jahre die Bilanzen des Pleiteunternehmens bestätigt. (eml)