Der Fachverband der Finanzdienstleister hat die freiwilligen Standesregeln für Gewerbliche Vermögensberater (GVB) und Wertpapiervermittler (WPV) überarbeitet. Das Update gilt ab 1. Juli 2021 und betrifft im Wesentlichen die Weiterbildung: Ein gewisser Teil der Schulungen muss nun ausdrücklich Nachhaltigkeits-Inhalte betreffen.

Es wird ein neues dreistündiges Modul "Nachhaltigkeit – Sustainable Finance" eingeführt (anrechenbar auf die gesetzliche Weiterbildung). Aus diesem muss zumindest eines der folgenden Themen behandelt werden:
a. Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für nachhaltige Produkte
b. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung nachhaltiger Produkte
c. Neue Marktentwicklungen in Bezug auf nachhaltige Produkte

Alle drei Jahre zu absolvieren
Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Weiterbildungsverpflichtung, heißt es in einem Schreiben an die Gütesiegelträger. Vielmehr soll das Modul im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht je einmal in drei Jahren absolviert werden. Der Fachverband werde jährlich eine entsprechende Lehrveranstaltung anbieten, heißt es.

Die Verpflichtung zu mehr Nachhaltigkeitswissen ist dem Sustainable-Finance-Trend geschuldet: "Mit diesem neuen Modul möchten wir Sie zukunftsfit machen", heißt es. Ein Update der Weiterbildungsregeln war aber auch nötig, um sich wieder mehr von gesetzlichen Standards abzuheben: Seit 2019 besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht, deren Vorgaben die Standesregeln "überholt" haben. Von gewerblichen Vermögensberatern verlangt das Gesetz seitdem je nach Tätigkeitsumfang bis zu 20 Stunden pro Jahr, die 2013 implementierten freiwilligen Standesregeln sahen 60 Stunden innerhalb von drei Jahren vor.

Neue Standesregeln beim Crowdinvesting
Überarbeitet wurden auch die Standesregeln für die Crowdinvesting-Plattformen. Dem Fachverband sollen künftig einmal jährlich (zu Zwecken der Interessenvertretung) die jeweiligen Transaktionszahlen übermittelt werden. Außerdem kommt eine Verpflichtung, wonach im Fall einer "Leistungsstörung" Anleger "so rasch wie möglich online informiert" werden. Zudem werden regelmäßige Updates zum Status der Probleme verlangt. Die Gütesiegel-Träger bei den Crowdinvesting-Plattformen sollen bis 1. Juli per Schreiben informiert werden. (eml)