Die EU-Kommission werkelt trotz Sommerferien fleißig an ihrem Großprojekt einer nachhaltigen Finanzstrategie unter Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekten (englisch: ESG) weiter. Dazu zählt die seit März 2021 geltende Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung. Bei Letzterer handelt es sich um einen Kriterienkatalog für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Demnach gilt der Geschäftszweig eines Unternehmens dann als "grün", wenn er zu einem von insgesamt sechs ökologischen Zielen beiträgt. Erste Schritte hinsichtlich des "E" im ESG-Buchstabentrio sind also getan. Am Montag (12. Juli) hat eine Arbeitsgruppe der "Plattform on Sustainable Finance" nun Vorschläge zur Ausgestaltung einer "sozialen Taxonomie" vorgestellt. 

Zu Beginn des immerhin 61 Seiten starken Dokuments geht es vor allem um die Einordnung, welche Kriterien für eine soziale Taxonomie bestimmend sein könnten. Drei Grundfragen sind nach Überzeugung der Experten ausschlaggebend: Was ist ein substanzieller Beitrag für das Fortkommen einer Gemeinschaft? Wie vermeide ich schädigende Aktivitäten gegen eine Gemeinschaft, gegen Gruppen oder Individuen? Und welche Tätigkeiten schaden diesen? Basis der Überlegungen sind einschlägige Erklärungen und Dokumente zu Menschenrechtsfragen oder Arbeitnehmerrechten.

Zwei Dimensionen
In ihrer Annäherung an ein Regelwerk für Investments unter Berücksichtigung sozialer Aspekte unterscheiden die Experten eine "vertikale" und eine "horizontale" Dimension. In der Vertikalen dreht sich alles um das Ziel, Menschen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Dazu gehört, dass sie Zugang zu frischem Wasser, Lebensmitteln, einer festen Unterkunft, zu medizinischer Versorgung und Bildung haben. In der Horizontalen geht es darum, positive Effekte auf bestimmte Personengruppen, vor allem auf Arbeitnehmer und auf Kunden, zu fördern oder negative Auswirkung zu vermeiden.

Nur ein Beispiel für soziale Aspekte in der horizontalen Dimension: Ein Ziel der sozialen Taxonomie sollte sein, gute Arbeitsbedingungen zu fördern. Daher sollte etwa ein Unternehmen Arbeitnehmervertretungen zulassen, keine Kinder beschäftigen, keine überlangen Arbeitszeiten fordern, angemessene Löhne zahlen oder Diskriminierungen von Mitarbeitern unterbinden. 

Unterschiede zu ökologischer Taxonomie
Die Expertengruppe betont in dem Papier, dass es eine Reihe an Unterschieden zwischen einer ökologischen und der sozialen Taxonomie gebe. Die ökologische basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, eine soziale Taxonomie auf den oben genannten Menschenrechtserklärungen. Weiter könnten die Inhalte der ökologischen Taxonomie problemlos an wirtschaftliche Aktivitäten geknüpft werden. Bei einigen sozialen Aspekten, etwa etwa bei der Steuertransparenz, sei das nicht möglich. Schwierig bis unmöglich sei es, für bestimmte soziale Aspekte quantitative Kriterien zu definieren. (jb)