Die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde Bafin hat in einem Mystery-Shopping-Test einige Problemzonen in der Finanzberatung festgestellt. Bei der Aushändigung gesetzlicher Pflichtinformationen gab es "erhebliche Auffälligkeiten", wie Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der Bafin, erklärt. In 40 Prozent der Anlageberatungen erhielten Testkäuferinnen und -käufer keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind.

Es war bereits zum zweiten Mal, dass die Bafin eine Reihe an verdeckten Tests durchführte – eingebettet in eine EU-weite Mystery-Shopping-Aktion, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert wurde. Österreichs Aufseher hingegen können diese Art der Erhebungen nicht durchführen. "Leider gestattet die österreichische Rechtslage der FMA nach wie vor keine verdeckten Ermittlungen", erklärte ein Sprecher der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gegenüber der Redaktion. Die FMA hatte bereits vor Jahren erklärt, dass sie die Möglichkeit von Mystery Shopping prüfe.

Mehr Mystery Shopping in Deutschland geplant
Im Nachbarland Deutschland ist hingegen ein Ausbau geplant. Bei der heuer zum zweiten Mal durchgeführten Testreihe wurden deutschlandweit 16 Institute unter die Lupe genommen; es gab insgesamt 100 Testkäufe – eine nicht repräsentative Breite für das große Land. Das Follow-up sei deutlich breiter angelegt, heißt es.

Nach der soeben abgeschlossenen Aktion gab es von den Bafin-Prüfern nicht nur Kritik. Lobend heißt es, dass 87 Prozent der Testkäufer nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt wurden, wie es seit August 2022 Pflicht ist. Auch die danach ausgesprochenen Empfehlungen entsprachen überwiegend den geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen.

Kostendarstellungen sind EU-weit oft verbesserungswürdig
Im EU-weiten Überblick, den der ESMA-Bericht gewährt, zeigt sich ebenfalls, dass die Kostendarstellungen ein großer Knackpunkt sind. Nur in etwa der Hälfte der Fälle wurden ordnungsgemäße Mifid-II-Ex-ante-Informationen (Info vor Abschluss) über Kosten und Gebühren bereitgestellt. In anderen Fällen waren diese Informationen unvollständig (etwa weil es nur ein KID beziehungsweise Marketingmaterial mit einigen Kosteninformationen gab) oder diese Angaben wurden nur mündlich übermittelt. Auch erhielten die Kunden die Ex-ante-Kosten und -Gebühreninformationen teils erst spät im Beratungsprozess, was die ESMA kritisiert, weil das die fundierte Anlageentscheidung beeinträchtigt. Unternehmen legten außerdem nach Sicht der ESMA nicht immer ausreichend die Zuwendungen offen oder ob ihre Anlageberatung unabhängig war oder nicht.

Analysiert wurden in der ESMA-Untersuchung auch die Ex-post-Kosteninformationen (Ausweis über tatsächliche Kosten im Nachhinein). In den meisten Fällen passt dieser Ausweis. Auch hier gab es jedoch Problemfelder, die häufiger auftraten. So wurden Kosten oft nicht als Nominal- und als Prozentsatz ausgewiesen, wie es verlangt wird. Unzufriedenheit zeigte die Behörde auch mit der Anführung von Zahlungen Dritter. (eml)