Der Poker um Ausschüttungen geschlossener Immobilienfonds von MPC Capital geht in eine neue Runde. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) sehen sich Anleger in einer Reihe von insolvenzbedrohten Fonds mit Klageandrohungen finanzierender Banken konfrontiert, die eine Rückzahlung der geleisteten, nicht gewinngedeckten Ausschüttungen verlangen. Namentlich erwähnt wird hier die Sparkasse Köln Bonn, die Immobilien der Hollandfonds 43 und 44 finanziert hat.
 
Die "Konsumentenschützer" stoßen sich an der "aggressiven" Vorgehensweise der Bank: Im Fall des Holland 43 hat sie bei mehreren Wohnsitzgerichten Klage gegen österreichische Anleger eingebracht. Der VKI und der von ihm in Zivilrechtsverfahren beauftragte Anwalt Sebastian Schumacher vertreten rund 20 Betroffene. Im Fall des Holland 44 verlangt die Bank eine Rückzahlung der Ausschüttungen bis 15. September. Kommen die Anleger der Aufforderung nicht nach, würden sie auch hier "flächendeckend" geklagt werden, behauptet der VKI.
 
VKI droht mit "zähen und langjährigen" Prozessen
Der Umstand, dass es in zwei Verfahren in Kärnten zu einer Unterbrechung kam, wird vom VKI nun als erster Erfolg gegen die Sparkasse Köln Bonn gewertet. Es seien wesentliche Vorfragen offen, die in anderen Verfahren geklärt werden müssten. Dazu führt der VKI eine Klage gegen den Treuhandvertrag, der zwischen den Anlegern und der MPC-Treuhandgesellschaft TVP besteht. Abgesehen davon hat der VKI die MPC-Verantwortlichen mehrfach bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien angezeigt.

Der VKI feiert die Unterbrechung der zwei Kärntner Verfahren mit der Parole, dass ein "schneller Durchmarsch" der deutschen Sparkasse in Österreich nicht möglich sei. Sie müsse sich auf "zähe und jahrelange" Prozesse einstellen. Große Erwartungen setzt der VKI außerdem in ein erstinstanzliches Urteil aus Deutschland. Das Landgericht Frankfurt soll kürzlich entschieden haben, dass sich ein Anleger gegen die Forderung der Bank, die Auszahlungen des Fonds zurückzugeben, wehren kann, wenn sie gleichzeitig den Kredit gestundet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI rät Anleger von Rückzahlung ab
Während sich die Sparkasse Köln Bonn bisher – laut VKI – nicht gesprächsbereit zeigte, konnten mit anderen Banken wie berichtet bereits Vereinbarungen getroffen werden. "Die Sparkasse Köln Bonn will mit aller Aggressivität die österreichischen Anleger durch Klagewellen in Schrecken versetzen und erhofft sich, so die Rückzahlungen einzutreiben. Der VKI kann aber – insbesondere auch im Hinblick auf das Urteil in Frankfurt – nicht empfehlen, Zahlung zu leisten", sagt VKI-Jurist Peter Kolba. (dw)