Die Hypo Steiermark muss wegen Falschberatung durch einen ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit Geschlossenen Fonds des Hamburger Emissionshauses MPC Schadenersatz leisten. Die Bank müsse allerdings nur einen Teil der Schadensumme von insgesamt rund 35.000 Euro ersetzen, entschied das Landesgericht für Zivilsachen in Graz. So müssen sich die betroffenen Investoren ein 50-prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geführten Musterprozesses ist der Fall eines Lehrer-Ehepaares, das 2005 über einen Bekannten, der bei der Hypo Steiermark als Berater tätig war, drei MPC-Fonds gekauft hatte. Es handelt sich um die später in Schieflage geratenen Fonds "Holland 53", "Mahler Star" und "Leben plus V". Nach Ansicht des Gerichts liegt Falschberatung insbesondere deshalb vor, weil nicht über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden waren. Das Ehepaar sei außerdem nicht darüber aufgeklärt worden, dass erhaltene Ausschüttungen unter Umständen zurückzuzahlen sind.

Risikohinweisen nicht nachgegangen
Das LG Graz geht davon aus, dass die Bank gegenüber den Konsumenten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig stellt das Gericht allerdings auch eine Mitschuld der Betroffenen fest, da diese – obwohl keine völlig unerfahrenen Anleger – den Risikohinweisen auf der Rückseite der von ihnen unterzeichneten Formulare nicht nachgegangen waren.

Der VKI wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, geht davon aus, dass in der Frage des Mitverschuldens noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Das Urteil zeigt aber sehr gut, dass die Gerichte nicht mehr uneingeschränkt anlegerfreundlich entscheiden, sondern Banken immer häufiger von Beratungsfehlern freisprechen (lesen Sie dazu den Beitrag "Urteile in beide Richtungen" in der FONDS professionell-Ausgabe 1/2015). (dw)