Morning Notes, also allmorgendliche Newsletter, in denen sich Anlagestrategen mehr oder weniger launig zu Ereignissen des Vortages, Wirtschaftsdaten oder der Entwicklung einzelner Anlageklassen äußern, sind bei vielen Investmentbanken und Brokern ein beliebtes Marketing-Instrument – und werden von Kunden gerne gelesen. Viele Fondsanbieter nehmen die kurzen Analysen gern an, zumal sie nichts kosten. Doch das könnte sich demnächst ändern: Unter dem Regime der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifif II könnte es mit den kostenlosen Morgen-Notizen vorbei sein. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Mifid II sieht bekanntermaßen vor, dass Banken und Broker Research-Material nicht mehr umsonst versenden dürfen. Die Frage sei nun, ob künftig auch die Morning Notes als Research gelten, schreibt Bloomberg. Sollte dies der Fall sein, so müssten die Anbieter für ihre Notizen Geld verlangen oder aber den Inhalt so "verwässern", dass die morgendlichen Gedanken nicht als tiefgehende Analysen zu werten sind. Nicht ausgeschlossen, dass das Interesse an den launigen Früh-Sammelsurien schlagartig nachlässt, wenn sie plötzlich Geld kosten.

Nur grundlegende Informationen sind künftig noch umsonst
Auch nach der Umsetzung von Mifid II in das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten dürfen Investmentbanken und Broker Fondsanbietern kleinere, nicht monetäre Vorteile gewähren. "Dazu zählen jedoch nur sehr grundlegende Informationen", zitiert Bloomberg Hannah Meakin, Partnerin bei der Kanzlei Norton Rose Fulbright in London. "Meiner Meinung nach würde man bei allem, was als Empfehlung einer Anlagestrategie, als fundierte Meinung oder wesentliche Analyse bezeichnet werden kann, von der Kategorie Investment-Analyse ausgehen", sagt Meakin. Und diese müssen die Anbieter in Rechnung stellen.

Die Frage, für welche Art von Analysen Banken und Broker künftig Geld nehmen müssen und welche Informationen weiterhin kostenlos verschickt werden dürfen, ergibt sich aus der unscharfen Grenze zwischen Marketing und Research. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat zu diesem Thema eine Liste von Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht. Darin heißt es, kurze Marktaktualisierungen mit eingeschränktem Kommentar oder eingeschränkter Meinung dürften als Information betrachtet werden, die einen kleinen, nicht-monetären Nutzen hat. (am)