Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA will mit der Mifid-II-Richtlinie mehr Transparenz in die internationalen Finanzmärkte bringen. Deshalb müssen ab Anfang nächsten Jahres alle Banken die Transaktion von Wertpapiergeschäften an die nationalen Aufsichtsbehörden melden. Damit die Transaktionen den jeweiligen Geschäftspartnern eindeutig zugeordnet werden können, benötigen juristische Personen zukünftig einen Legal Entity Identifier-Code, kurz LEI genannt.

Der LEI wurde als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 eingeführt und ist eine 20-stellige, weltweit gültige Kennungsnummer. Anfänglich sollte das "Nummernschild" vor allem dazu beitragen, mehr Transparenz und Sicherheit im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten zu erzielen. Jetzt wird das Einsatzgebiet jedoch erweitert: Ab 2018 müssen alle Unternehmen, die Wertpapiergeschäfte tätigen, eine solche LEI besitzen. Dies können beispielsweise Firmen sein, die Wertpapiere erwerben, um ihre Liquidität anzulegen oder ihre Pensionsrückstellungen zu finanzieren.

Der Code ist mit wesentlichen Referenzdaten für eine klare und eindeutige Identifikation verknüpft. Das sind beispielsweise der Register-Name und die Register-Nummer, die Rechtsform des Unternehmens, sowie der juristische Sitz der Hauptverwaltung. Wenn dem Kreditinstitut oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Code seines Unternehmenskunden nicht vorliegt, darf er kein Geschäft mehr in Wertpapieren oder Derivaten für diesen Kunden durchführen. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen dagegen keinen LEI- Code. Unternehmenskunden können den LEI-Code bei sogenannten Vergabestellen erwerben. In Deutschland ist dies beispielweise beim Bundesanzeiger-Verlag oder der Firma GS1 Germany möglich. (mh)