Auf österreichische Versicherungsgesellschaften könnte eine unangenehme Klagewelle zurollen. Der Grund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) betreffend der fehlerhaften Widerrufsrechte von Lebenspolizzen (siehe auch: Vorsicht! Mögliche Zeitbombe bei FLV-Tilgungsträgern). Auf dessen Basis will der Prozessfinanzierer Advofin nun eine Sammelklage vorbreitet. So erklärt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger: "Wir überprüfen derzeit verschiedenste Verträge. Bisher haben wir in allen Verträgen die uns vorgelegt wurden Fehler gefunden." Ob die Klage erfolgversprechend sein wird ist allerdings mehr als fraglich. Bisher gab es in Österreich nur ein Urteil in Zusammenhang mit der in Luxemburg situierten Atlanticlux Lebensversicherung. Dabei bezog sich der OGH auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2013 gegen die Allianz Versicherung. Die Allianz hat in diesem Zusammenhang bereits Ende 2014 Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Urteile des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) zum "ewigen Widerrufsrecht" bei Lebens- und Rentenpolizzen eingelegt. Ein Klärung wird noch für dieses Jahr erwartet. 

Im Kern dreht es sich darum, dass Versicherer über Jahre die Fristen für einen Widerruf falsch angegeben hatten, nämlich 14 statt 30 Tagen. Zudem wurden die Kunden erst bei dem Erhalt des Vertrages über ihr Widerrufsrecht informiert – wenn sie überhaupt schriftlich oder wenigstens mündlich darüber aufgeklärt wurden. Eigentlich hätten sie laut OGH-Urteil schon beim Abschluss der Polizze über das Rücktrittsrecht aufgeklärt werden müssen. Betroffen sind angeblich der Großteil jener Versicherungsverträge, die zwischen dem 1. Jänner 1994 und dem 30. Juni 2012 abgeschlossen wurden. (fp)