Leiser Jubel bei Banken und wohl auch bei Immobilienkäufern, die derzeit in Scharen von ihren Kreditinstituten abgewiesen werden: Das FMSG hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstag (12.3.) beauftragt, die Standards in der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) teilweise zu vereinfachen. Die Regelung schreibt seit August 2022 eine deutliche Verschärfung der Vergabebedingungen bei Wohnkrediten vor, die nun jedoch etwas gelockert werden dürften.

Das FMSG empfiehlt der FMA, dass die Behörde den Banken ein einfacher zu berechnendes Ausnahmekontingent einräumt. Jede Bank soll künftig 20 Prozent der Neukredite abseits der KIM-Standards vergeben können. Bisher galten kennzahlspezifische Kontingente, die jedoch so komplex in der Berechnung waren, dass viele Institute die Ausnahmeregelungen nicht ausschöpften oder gleich gar nicht in Anspruch nahmen.

Restliche Verschärfungen bleiben
Gleichzeitig bleibt das FMSG bei seiner Einschätzung, dass die restlichen KIM-Regeln weiter nötig sind, deren Ziel ein stabiler Finanzmarkt durch nachhaltige Kreditvergabe ist. In einer Aussendung hebt das Gremium die Erfolge der Verordnung hervor. Die Einführung habe "zu einer deutlichen Verbesserung der Vergabestandards geführt". Eine höhere Verschuldung von Kreditnehmern sei nicht dazu geeignet, nachhaltig leistbaren Wohnraum zu schaffen, heißt es. Derartige Anreize für private Haushalte hätten "international regelmäßig zu Immobilienkrisen mit hohen Folgekosten für Wirtschaft und Gesellschaft geführt". 

Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sagte, der Novellierungsauftrag sei "ein enorm wichtiger Schritt“. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner forderte indes weitere Lockerungen. Ein Experte des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) betonte gegenüber dem Radiosender "Ö1", dass durch die Erleichterungen kein deutlicher Aufschwung bei den Kreditvergaben zu erwarten sei. Er verwies auf die nach wie vor hohen Zinsen und die momentane Zurückhaltung auf der Immobilienkäuferseite. 

Die Regelung
Die KIM-V verpflichtet bei der Kreditvergabe zu einer Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent, einer Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens und einer Laufzeit von maximal 35 Jahren. Die Ausnahmekontingente wurden geschaffen für Kredite, die der Bonitätsprüfung einer Bank genügen, "aber in ihrer spezifischen Ausgestaltung nicht in das Rahmenwerk der KIM-V passen". Dazu können zum Beispiel Hochverdiener zählen, denen selbst bei einer Schuldendienstquote von über 40 Prozent noch ausreichend verfügbares Einkommen überbleibt. Das FMSG betont jedoch, dass eine Vergabe entlang der KIM-Kriterien "der Standardfall" bleiben soll. (eml)