Der VKB mit Sitz in Linz wurde von der FMA eine empfindliche Geldstrafe von über 90.000 Euro auferlegt. Laut Homepage der Behörde hat die Bank gegen Vorschriften beim Kostenausweis verstoßen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Ein Sprecher der Bank erklärte gegenüber der Redaktion, dass die Jahre zwischen 2018 und 2022 betroffen seien. Es gebe "hinsichtlich gewisser formaler Aspekte und Abläufe im Wertpapiergeschäft unterschiedliche Meinungen zwischen der FMA und der VKB", so der Sprecher. Die Bank beruft gegen den Bescheid. Seit 2022 stehe die Korrektheit der Zahlen "außer Streit", so der Banksprecher.

Einer mit der Sache vertrauten Person zufolge hat die Aufsicht unter anderem die Darstellung von Ausstiegskosten oder Wechselkursen beanstandet, ebenso wie die Zuordnung von Provisionen. Die Bank macht unter Verweis auf das laufende Verfahren keine näheren Angaben dazu. (eml)