Im September 2023 wurde Patrick Landrock als Verantwortlicher der Veranlagungsfirma Kitzventure vom Landesgericht Innsbruck wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Landrock legte beim OGH Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil wurde damit nicht rechtskräftig. Der OGH hat nun am 11. September den Schuldspruch aufgehoben und "zu neuer Verhandlung und Entscheidung" an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen (13 Os 26/24h). Der Grund: Es war damals nicht geprüft worden, ob eine mögliche Verjährung vorliegt. Das geht aus den OGH-Unterlagen hervor.

Landrock wird vorgeworfen, dass er um den Jahreswechsel 2016/2017 vorsätzlich durch Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit sowie seiner Zahlungswilligkeit sieben Medienunternehmen durch nicht beglichene Werbeeinschaltungen geschädigt hat. Es geht um einen Betrag von insgesamt 658.857,55 Euro.

In drei von vier Anklagepunkten freigesprochen 
Freigesprochen war Landrock im September 2023 hingegen vom Vorwurf des Anlagebetrugs worden. Rechtsanwalt Norbert Wess, der nach eigenen Angaben Landrock seit Ende 2023 vertritt, betont in einer Aussendung, dass Landrock in drei von vier Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen wurde. (eml)