In der Causa der insolventen "die Eigentum Wohnungs- und Siedlungsges.m.b.H" gibt es nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugunsten der Mieter. Dem Unternehmen, das ab 2014 seinen Sitz in Vösendorf hatte, wurde 2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt, fünf Jahre später folgte der Konkurs. In dem Fall gab es Festnahmen von Beteiligten und Ermittlungen der Staatsanwälte. Es geht um Förderbeträge und Bilanzfragen.

Rund um die Insolvenz tauchten auch für Mieter unerwartete Probleme auf. Einen Fall vertrat die Arbeiterkammer Wien (AK): Eine Familie kündigte ihren Mietvertrag bei "die Eigentum" und ging dabei von der Rückzahlung ihres Finanzierungsbeitrages aus, den sie am Beginn des Mietverhältnisses gezahlt hatte. Dieser machte zu dem Zeitpunkt 14.000 Euro aus. Jedoch verweigerte der Masseverwalter der insolventen Gesellschaft die Auszahlung des vollen Betrages und verwies auf die viel geringere Konkursquote. Dagegen führte die AK erfolgreich ein Musterverfahren vor dem OGH: Die Mieter erhalten den vollen Finanzierungsbeitrag, wie die AK mitteilt.

Voller Restbetrag statt Quote
Ihren Mietvertrag hatten die Betroffenen wenige Tage nach Konkurseröffnung per Ende Juni 2021 gekündigt. Der Masseverwalter stufte den Rest-Rückzahlungsbetrag hingegen als Insolvenzforderung ein, somit hätten sich die Mieter mit der Quote im Rahmen der Aufteilung der Konkursmasse zufriedengeben müssen. Diese reichten daraufhin einen Abhilfeantrag beim Insolvenzgericht ein, der jedoch abgelehnt wurde, mit dem Verweis, die Rechtslage sei nicht eindeutig. Es folgte das Verfahren, in dem nun der OGH Recht sprach.

Das Urteil stelle nicht nur die Rechtslage der Mieter in diesem Konkurs klar, sondern habe auch Auswirkungen bei künftigen Fällen, so AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. (eml)