Hochwasser, Sturm und Erdrutsche haben in den vergangenen Tagen hohe Schäden vor allem im Südosten Österreichs verursacht. Betroffenen stehen steuerliche Erleichterungen zu. Das Finanzministerium (BMF) hat die wichtigsten Eckpunkte auf einer Informationsseite zusammengefasst (externer Link: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024).

Unter anderem sind Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe steuerlich abzugsfähig. Darunter fällt etwa das Auspumpen von Kellern, wie es in einer Aussendung des BMF heißt. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder zur Verfügung stehen.

Keine Gebühren für neue Dokumente
Befreit sind Betroffene von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässe und Führerscheine, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.

Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem seien Erleichterungen bei Steuer- und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.

Spendenabsetzbarkeit
Das BMF verweist auch auf die generell gültige Absetzbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die auf der Liste begünstigter Einrichtungen stehen. Freiwillige Feuerwehren oder Rettungsdienste zählen dazu. Direkte Spenden an Betroffene können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind Spenden sowohl für Private als auch für Betriebe (bei Privaten nur Geldspenden, bei Betrieben auch Sachspenden). 

Der Bund ersetzt aus dem Katastrophenfonds den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden. (eml)