Handel mit Bitcoin & Co.: FMA warnt vor dubiosem Anbieter
Die "Global Dynamic Marketing 2.0 – GDM 2.0" wirbt auf ihrer Internetseite damit, für ihre Investoren mit dem Handel von Kryptowährungen Gewinne einzufahren. Das Unternehmen ist laut der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA aber nicht berechtigt, hierzulande Bankgeschäfte zu erbringen.
Erneut hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine nationale Warnmeldung herausgegeben. Sie wendet sich an Personen, die Bankgeschäfte mit der "Global Dynamic Marketing 2.0 – GDM 2.0" in Erwägung ziehen. Mit dem Unternehmen sollen Interessenten dank Werbung im Internet Geld verdienen können. Seit Juni haben Investoren darüber hinaus die Möglichkeit, über Kryptowährungen in das sogenannte "GDM 2.0" zu investieren. Dabei kaufen sie mit den Kryptowährungen Bitcoin oder Litecoin verschiedene Vergütungsmodelle, die laut Webseite bis zu 50 Prozent "Returns" einbringen sollen.
Die FMA schlägt nun aber Alarm: Der Anbieter mit angeblicher Niederlassung in Qatar ist laut der Behörde nicht dazu berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret sei dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Paragraf 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
32 Warnungen im laufenden Jahr
Das war bereits die 32. Warnmeldung im aktuellen Jahr (siehe Tabelle). Damit haben die offiziellen Warnmeldungen der Behörde schon jetzt das Niveau vom gesamten Vorjahr erreicht. Weil dubiose Anbieter immer häufiger versuchen Geschäfte mit potenziellen Anlegern zu machen, mahnte die FMA daher jüngst zur Vorsicht vor zweifelhaften Unternehmen, die mit hohen zwei- bis dreistelligen Renditen werben.
Gemäß den Rechtsvorschriften kann die FMA die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)
Kommentare
Einmal mehr ist die FMA auf dem Holzweg
AntwortenEs handelt sich offenkundig wieder einmal um eine willkürliche Massnahme der FMA, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt: die Entgegennahme von Kryptowährungen sind keine "Entgegennahme fremder Gelder", da unter "Gelder" gesetzliche Zahlunsgmittel verstanden werden.
Bütt am 05.09.17 um 11:01Einmal mehr irrt die FMA:
AntwortenWenn man die Homepage der GDM richtig lesen würde, würde man erfahren, dass ein Engagement bei GDM nur möglich ist, wenn der Anleger vorher über Kryptowährungen bereits verfügt. Laut Homepage von GDM müssen Bitcoins bei anderen Anbietern bereits erworben worden sein. Aber seit wann sind Kryptowährungen Zahlungsmittel (“Gelder”), die entgegengenommen werden und ein Bankgeschäft nach §1 BWG auslösen ? Sie sind es ja nach herrschender Meinung von FMA, Finanzministerium und Nationalbank eben nicht. Hier werden wichtige Fakten nicht berichtet; ganz unabhängig davon, ob es sich um einen dubiosen Anbieter handelt. Für die Leser von www.fondsprofessionell.at wäre es sehr hilfreich, wenn in dem Artikel über solche Widersprüche aufgeklärt würde; nur dann hätte der Leser eine wirklich professionelle Information. Meine dringende Bitte an die Redaktion, den Artikel dahingehend zu ergänzen.
Unternehmensberatung GbR am 01.09.17 um 11:01