Ein österreichischer Kartograf ist auch in zweiter Instanz mit der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Europa-Grafik auf den Euro-Banknoten gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies die Klage im Berufungsverfahren ab, wie unter anderem die Nachrichtenagentur "dpa" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichten.

In der ersten Instanz hatte der Kläger von der Europäischen Zentralbank (EZB) 5,5 Millionen Euro verlangt, in der zweiten Instanz ging es noch um eine Forderung in Höhe von 25.000 Euro. Der Kartograf hatte die Nutzungsrechte an der von ihm erschaffenen Grafik 1997 gegen Zahlung von 30.000 Schilling – umgerechnet 2.180 Euro – an die österreichische Zentralbank verkauft. Die Lizenz ging dann auf die EZB über, die das Motiv auf den Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten verwendete.

Gericht betont Abweichungen vom Original
Der Kläger hatte schon vor zehn Jahren nach dem Urheberrecht eine Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren drei Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre erhoben. Diese wurde in erster Instanz 2022 als nicht rechtmäßig zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es bereits damals, die Bilddatei weiche so weit vom Original ab, dass ein selbstständiges neues Werk entstanden sei. So seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden. (jh)