Zum Thema des Spätrücktritts bei Lebensversicherung konnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekanntlich im Herbst 2017 einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erzielen. Drei größere Versicherer weigerten sich allerdings, dieser Lösung beizutreten, unter anderem die FWU Life Insurance Austria (vormals Skandia Leben AG).

Der VKI brachte daher vor einem Jahr im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die FWU ein. Dabei vertritt der VKI 464 Betroffene, die vor dem 1. Januar 2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten, und klagt einen Kapitalverlust von 1,7 Millionen Euro plus Zinsen ein. Vergangene Woche startete der Prozess in Wien. 

FWU sieht sich durch OGH-Entscheidungen bestätigt
Der VKI wirft dem Unternehmen vor, dass Informationen zum Rücktritt für die Betroffenen nur an versteckten Stellen in den Unterlagen zu finden waren. Damit kann aus Sicht des VKI nicht von einer korrekten Belehrung gesprochen werden. Dem wiederspricht die FWU.

So erklärt Richard Zarycka, Prokurist und Leiter des Kunden- und Vertriebsservice, gegenüber FONDS professionell ONLINE: "Wir sind dem damaligen Pauschalvergleich mit dem VKI nicht beigetreten, sondern haben jenen Kunden, die tatsächlich nicht korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, attraktive Vergleichsangebote gemacht. Diese wurden auch von fast allen Kunden angenommen. Der Großteil der Kunden wurde aber aus unserer Sicht korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt."

Darüber hinaus sei die vom Unternehmen verwendete Rücktrittsbelehrung bereits Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des OGH gewesen. "In beiden Entscheidungen erklärte der Oberste Gerichtshof die Rücktrittsbelehrung für korrekt", so Zarycka. "Dies bestätigt unsere Sichtweise, weswegen wir keinen Anlass sehen, unseren Standpunkt für das anhängige Sammelverfahren zu ändern." (gp)