Das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten (FX-Kreditvolumen) an private Haushalte ist seit Verhängung des Neuvergabe-Stopps im Herbst 2008 bis Ende Oktober 2016 wechselkursbereinigt um 26,80 Milliarden Euro oder 58,7 Prozent zurückgegangen. Der Fremdwährungsanteil an allen aushaftenden Krediten an private Haushalte entsprach im dritten Quartal 2016 somit nur noch 15 Prozent, am Höhepunkt des FX-Kreditbooms lag dieser Anteil bei 31,8 Prozent.

Damit gibt sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) allerdings nicht zufrieden. Neu-Maßnahmen zur Begrenzung von Fremdwährungskrediten sollen daher kommen. Im Detail müssen Banken ihre Kunden künftig viel genauer und öfter über ihren Fremdwährungskredit informieren. Laut FMA werden in den kommenden zehn bis 15 Jahren besonders viele FX-Kredite fällig  und bei vielen von ihnen gibt es hohe Deckungslücken. Daher hat sich die Aufsichtsbehörde entschlossen die Informationspflichten deutlich auszuweiten. 

Die neuen Pflichten im Detail
Sieht man sich die Details der neuen Pflichten an, zeigt sich gar eine massive Verschärfung im Vergleich zu den bisherigen Informationspflichten. Die neuen Regeln, die schon im nächsten Jahr zu befolgend sind, umfassen folgende Punkte:

  1. Ab einer Restlaufzeit von sieben Jahren muss dem Kunden von seiner Bank jährlich ein Informationsschreiben bekommen. Darin muss der jeweilige Stand des aushaftenden Kreditvolumens, die aktuelle Höhe des etwaigen Tilgungsträgers sowie der Wert seiner Sicherheiten angeführt sein.
  2. Anhand von mindestens zwei unter realistischen Annahmen erstellten Szenarien ist ferner die prognostizierte Deckungslücke am Laufzeitende darzustellen sowie der prognostizierte Wert der Sicherheit am Laufzeitende. Die Darstellung sollte zudem grafisch sein. 
  3. Ferner muss der Verbraucher über entsprechende und angemessene Maßnahmen zur Risikoreduktion informiert werden und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
  4. Dieses Gespräch hat nach einem standardisierten Prozess zu erfolgen und muss von erfahrenen, fachkundigen Mitarbeitern geführt werden.(gp)