Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat neue Leitlinien für erfolgsabhängige Vergütungen von Investmentfonds erlassen. Der Zeitraum, für den eine Performance Fee erhoben werden darf, soll demnach grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen. Eine Erfolgsgebühr darf außerdem nur dann anfallen, wenn die Performance im Betrachtungszeitraum positiv war und der Fondsmanager seinen Vergleichsindex auf Sicht von fünf Jahren schlägt. "Eine Unterschreitung dieses Vergleichsindex innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre muss also mindestens wieder aufgeholt sein", heißt es in einer Pressemitteilung des deutschen Fondsverbands BVI, der die EU-Vorgaben begrüßt.

Bei Fonds, die eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis einer "High-Watermark" (Höchststand) erheben, darf diese nur dann berechnet werden, wenn der Fonds einen einmal erreichten Höchststand ebenfalls innerhalb eines Betrachtungszeitraums von fünf Jahren übertrifft. "Das sind ausgewogene Regeln zu Performance Fees im Interesse der Anleger und der Branche", sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. "Sie stellen sicher, dass Anleger keine erfolgsabhängigen Gebühren für eine schlechte Performance bezahlen müssen."

Der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren sei gut gewählt, höher dürfe er jedoch nicht liegen. Sonst könne etwa eine drastische Marktkorrektur beim High-Watermark-Modell dazu führen, dass Fondsmanager trotz guter Leistungen langfristig keine Aussicht auf eine solche Vergütung hätten.

Schnelle Umsetzung
Der BVI bezeichnet die am Freitag (3. April 2020) veröffentlichten Regeln als "großen Schritt zur Beseitigung des Flickenteppichs, der in der EU bei Performance Fees herrscht". In den EU-Staaten gibt es bisher unterschiedliche oder überhaupt keine Vorgaben. Die ESMA-Richtlinien orientieren sich an jenen aus Deutschland. Bei dort aufgelegte Fonds regelte die Finanzaufsicht Bafin im Jahr 2012 in ihren Musterkostenklauseln, wie erfolgsabhängige Gebühren zu gestalten sind.

Die "Guidelines" der ESMA sind für die nationalen Behörden zwar nicht bindend, es ist aber davon auszugehen, dass sich die wesentlichen Fondsstandorte daran halten werden. Sobald die ESMA-Leitlinien in alle Amtssprachen der EU übersetzt sind, haben die Aufseher in den Mitgliedsländern zwei Monate Zeit für die Entscheidung, ob sie die neuen Regeln befolgen werden. Für neu aufgelegte Fonds und solche, die erstmals eine Performance Fee einführen, gelten sie nach Ablauf dieser Frist dann sofort. Existierende Fonds sollen die Leitlinien mit Beginn des neuen Geschäftsjahres umsetzen.

Die FMA will die ESMA-Vorgaben berücksichtigen
Wenn Kapitalanlagefonds in Österreich eine Performance Fee einheben wollen, wird von der FMA ausschließlich eine High-Watermark-Regelung akzeptiert, heißt es dort. In Österreich seien derzeit bei erfolgsabhängigen Gebühren auch kürzere Betrachtungszeiträume als ein Jahr möglich. Man kann davon ausgehen, dass sich das ändert und die österreichischen Fondsgesellschaften sich künftig ebenfalls an den ESMA-Leitlinien orientieren müssen. "Aus heutiger Sicht wird die FMA die Guidelines bei ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigen", so ein Sprecher der FMA auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. (bm/eml)


Der vollständige "Final Report" der ESMA kann hier als pdf heruntergeladen werden.