Die Basisinformationsblätter nach der europäischen Priips-Verordnung finden mit hoher Wahrscheinlichkeit erst ab dem Jahr 2022 für Publikumsfonds Anwendung – und nicht schon wie ursprünglich geplant ab 2020.

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss im EU-Parlament (Econ) verabschiedete eine Beschlussvorlage für das Plenum, wonach zwei wichtige Fristen verlängert werden: Zum einen sollen Fondsanbieter länger als bisher geplant an den bewährten "Wesentlichen Anlegerinformationen" festhalten können, zum anderen soll die Frist für die geplante Überprüfung der Priips-Regeln um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert werden. Über eine entsprechende Initiative mehrerer einflussreicher EU-Parlamentarier hatte FONDS professionell ONLINE Ende Oktober berichtet. In der Regel folgt das Parlament dem Votum des Econ-Ausschusses, eine Zustimmung darf daher als wahrscheinlich gelten.

"Etappensieg für Anlegerschutz"
Die Informationsblätter nach der Verordnung für verpackte Anlageprodukte (Packaged retail and insurance-based investment products, Priips) sind hoch umstritten, unter anderem wegen ihrer Methoden zur Berechnung der Transaktionskosten und der Wertentwicklungsszenarien.

Der europäische Fondsverband EFAMA begrüßte das Votum des Econ-Ausschusses. Man hoffe, dass nun Rat und Kommission ebenfalls übereinstimmen, dass es sich um die beste Entscheidung im Sinne des Anlegerschutzes handelt, so die EFAMA in einer Aussendung.

FMA denkt noch nach
Laut der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA ist es allerdings weiter möglich, dass die Fondsbranche keinen Aufschub bekommt. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA arbeite ungeachtet der Frage der Fristverlängerung an Lösungen für bestehende Probleme bei der Umsetzung der Priips-Regeln für die Fondsbranche, sagt ein Sprecher zu FONDS professionell ONLINE.

Möglich wäre, dass das bestehende System im Rahmen einer so genannten Quick-Fix-Vorgabe abgeändert wird, für die niederschwelligere Zustimmungsverfahren nötig sind. In diesem Fall wäre der bestehende Zeitplan 2020 einzuhalten. Allerdings müssten solche Änderungen wohl noch in den ersten Monaten des Jahres 2019 kommen. Ab Mai 2019 werden die Europawahl und die darauf folgenden konstituierenden Prozesse die Abläufe auf EU-Ebene aufhalten.

"Gründlichkeit vor Schnelligkeit"
Der deutsche Fondsverband BVI, der sich für den Aufschub stark gemacht hatte, forderte, die Überprüfung sollte nicht auf die Detailvorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) beschränkt bleiben. Auch die Priips-Verordnung selbst müsse an einigen Stellen noch einmal kritisch geprüft werden.

Der BVI sieht nun außerdem keinen Grund mehr für einen "Quick Fix" der Mängel, wie ihn die ESAs Anfang November vorgeschlagen hatten. "Das Priips-KID soll 50 Millionen europäischen Privatanlegern als Entscheidungsgrundlage dienen, deshalb gilt der Grundsatz 'Gründlichkeit vor Schnelligkeit' ", so BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die im Konsultationspapier der ESAs enthaltenen Ansätze für einen "Quick Fix" lösen laut BVI die wichtigsten Probleme nicht. (bm/eml)