Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) rät Verbrauchern zu besonderer Vorsicht beim Erwerb von hochriskanten Finanzprodukten. Diese würden derzeit vor allem in Form von binären Optionen und Differenzkontrakten (CFD) angeboten und vermehrt in Umlauf kommen. "In diesem Zusammenhang wird auch der Handel von Fremdwährungen mittels FX Trading und Rolling Spot Forex Contracts aggressiv beworben", schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Aussendung. Die Produkte seien aber höchst spekulativ und komplex und würden sich daher – insbesondere als Einzelinvestment von Privatanlegern – nicht für eine nachhaltige Geldanlage eignen.

Vermeintlich sichere Anlage
Diese Produkte sind in der Regel nicht standardisiert, sodass sich ihre Eigenschaften von Anbieter zu Anbieter unterscheiden und ein echter Vergleich unmöglich ist. Trotzdem werden sie über verschiedenste Kanäle, wie etwa über Social Media oder Inserate, beworben und vielfach ohne jegliche Beratung vertrieben. Die Werbebotschaften würden dabei fälschlicherweise suggerieren, dass nur geringe oder keine Risiken involviert wären. Tatsächlich können Anleger bei binären Option aber ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Bei einem Differenzkontrakt kann es sogar zu einer Nachzahlungspflicht kommen.

Laut den beiden FMA-Vorständen Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller habe die Vergangenheit gezeigt, dass sich Anleger der Risiken solcher Produkte häufig nicht bewusst seien und auch schon erhebliche Verluste erlitten hätten. "Deshalb raten wir Privatanlegern davon ab, ohne Risikoaufklärung und angemessene Beratung in derartige Instrumente zu investieren. Denn: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht", so die beiden Finanzwächter.

Vorsicht vor Anbietern aus den EWR-Mitgliedstaaten
Die FMA weist zudem darauf hin, dass die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung in Verbindung mit Finanzprodukten wie zum Beispiel binären Optionen oder Differenzkontrakten in Österreich konzessionierten Wertpapierdienstleistern, also Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, vorbehalten ist. Allerdings können solche Wertpapierdienstleistungen auch im Rahmen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit von Wertpapierdienstleistern aus anderen EWR-Mitgliedstaaten angeboten werden. Diese unterstehen nicht der direkten Aufsicht der FMA, sondern der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde ihres Herkunftsmitgliedsstaates.

Die Behörde warnt daher ausdrücklich davor, Kunde eines nicht von einer staatlichen Behörde zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmens zu werden. "Das Risiko, Opfer krimineller Handlungen, insbesondere von Betrug und Untreue, zu werden, ist hier nämlich besonders hoch", so die FMA in dem Schreiben. Eine etwaige Rechtsdurchsetzung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann sich in weiterer Folge als besonders schwierig oder gar unmöglich erweisen. (cf)