Österreichs Aufsichtsbehörde FMA hat Anfang Juni gleich drei Investorenwarnungen auf einmal veröffentlicht. Sie betrifft den Online-Dienstleister SpearTrader sowie Crowdbridge Global und NTB Direct, welche angeblich über Geschäftsadressen im lateinamerikanischen Paramaribo, aber auch in New York und London verfügen. Crowdbridge Global will laut Unternehmenswebseite das Portfolio mit unterschiedlichen Diensten ankurbeln. Allerdings, so die FMA, ist der Anbieter nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (Paragraf 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.

Auch der Trading-Plattform SpearTrader ist es laut der FMA untersagt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret sei diesem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (Paragraf 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. NTB Direct wirbt indes damit, Anlegern zu Informationsvorsprünge zu verhelfen. Doch auch hier warnt die Aufsicht: NTB Direct darf jierzulande keine konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen erbringen. Hier sei demnach die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (Paragraf 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Zahl dubioser Anbieter nach wie vor hoch
Nachdem die FMA im abgelaufenen Jahr mit 44 Warnungen so viele ausgegeben hat wie schon lang nicht mehr, sind die Warnmeldungen auch im laufenden Jahr ungebrochen hoch. Bereits 31 Investorenwarnungen (siehe Tabelle unten) hat die Aufsicht herausgegeben.

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)